Straftat im Ausland begangen - im Führungszeugnis sichtbar?

2 Antworten

Eine Straftat,auch wenn sie im Ausland begangen wurde wird auf jedenfall im Fuehrungszeugnis sichtbar werden. Sollten aber die italienischen Behoerden von einer Meldung an die deutschen Justizbehoerden verzichtet haben, bist Du noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Damit Du fuer Dich selbst auch eine Sicherheit hast,wurde ich an Deiner Stelle mir ein polizeiliches Fuehrungszeugnis schicken lassen.

Dann google doch mal selber und frag nicht in diesem Forum. Solche Rechtssachen musst du während und nach deinem Studium doch auch mit geeigneten Material und Mitteln selbstständig klären können.