Straftat im Ausland begangen - im Führungszeugnis sichtbar?
Die Situation: Vor genau einem jahr ging ich mit einem Schulfreund in den Urlaub nach Italien, er klaute eine badetasche die einen vierstelligen wert hatte und wir wurden dafür beide vor gericht verurteilt zu 7 monaten haft. Sie haben sich im gleichen moment dazu entschieden uns das auf 5 jahre bewährung zu verurteilen und wir wurden wieder freigelassen. Die Anwältin hatte gemeint das dies für deutschen Behörden nicht sichtbar sein wird
Meine Frage:
Ich wurde im Jura studium angenommen, doch nun hab ich gehört das man diesen beruf nicht ausführen kann, wenn man zuvor zu solch einer Straftat verurteilt wurde. Wird diese Straftat von den deutschen Behörden sicherbar sein ? Wie kann ich einsehen ob es drinnen steht. Reicht ein Führungszeugniss?
Danke im vorraus für die Antworten
2 Antworten
Eine Straftat,auch wenn sie im Ausland begangen wurde wird auf jedenfall im Fuehrungszeugnis sichtbar werden. Sollten aber die italienischen Behoerden von einer Meldung an die deutschen Justizbehoerden verzichtet haben, bist Du noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Damit Du fuer Dich selbst auch eine Sicherheit hast,wurde ich an Deiner Stelle mir ein polizeiliches Fuehrungszeugnis schicken lassen.
Dann google doch mal selber und frag nicht in diesem Forum. Solche Rechtssachen musst du während und nach deinem Studium doch auch mit geeigneten Material und Mitteln selbstständig klären können.