Kann man in Deutschland 2 x wegen der derselben Straftat verurteilt werden?

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Interessant, denn diese Frage haben wir uns auch gestern gestellt.

M.E. steht Art 103 Abs. 3 des Grundgesetzes da im Wege: "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."

Mal abgesehen von anderen, sicherlich TV-gerechten Fehlern, meine ich, dass das ein schwerer juristischer Fehler. Allerdings kann ich mir andere Dinge vorstellen, warum er wieder in den Knast gegangen ist: Reststrafe auf Bewährung. Er hat sicherlich gegen das Waffengesetz verstoßen. Da könnte ein Richter aufgrund der Vorbelastung oder offenen Bewährung noch einmal Haftbefehl erlassen.

Er wird für die 2. Tat verurteilt, das Fehlurteil aus der ersten Instanz wird revidiert und aufgehoben. Im Übrigen: Die einzigen, die für ein und dasselbe Vergehen 2 mal büßen müssen, sind die Beamten (1 mal Strafrecht, 1mal Disziplinarrecht)

Daran habe ich mich gestern auch "gestoßen". Ich denke mal, das war Autorenfreiheit. WennDu verurteilt bist für eine Straftat, und das Urteil ist rechtskräftig, dann war es das gewesen. Man kann wohl ein Verfahren noch einmal aufnehmen, aber für die gleiche Tat??? Ich weiß da auch nicht genau Bescheid.

Das hat mich auch gewundert, kann mir nicht vorstellen, dass man nochmals verurteilt wird...

Ein unumstößlicher Grundsatz aus dem römischen Recht besagt: Ne bis in idem

Nicht zweimal in der selben Sache- Doppelbestrafung ist ausgeschlossen, zumindest vor dem strafrecht, zivilrechtlich kann man durchaus nochmal bestraft werden, bei Vermögensdelikten zum Beispiel.

Kompetent, kompetent. Gruß RW