ESTA-Antrag Einreise USA Vorbestraft vor > 10 Jahren
Hallo,
wir beabsichtigen dieses Jahr im Herbst in die USA zu fliegen.
Mein Mann wurde 2001 zu 7 Monaten auf Bewährung wegen Verstoß gegen das Waffenschutzgesetzes verurteilt. Rechtskräftig seit Juni 2001. Im Führungszeugnis steht nichts mehr, soweit ich weiß, müsste es im BZR auch weg sein.
Die Frage B beim ESTA-Antrag ("Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat verhaftet oder verurteilt, bei dem/der ein Verstoß gegen die guten Sitten oder in Bezug auf Drogen vorgelegen hat, oder wurden Sie jemals verhaftet oder verurteilt auf Grund von zwei oder mehr Delikten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder reisen Sie zum Zwecke krimineller oder sittenwidriger Handlungen ein?") ist eigentlich eindeutig… Muss er es mit „ja“ angeben? Können es die Behörden immer noch nachvollziehen? Wie läuft das eigentlich? Entscheiden (selbst wenn ESTA positiv ausfällt) wird der Beamte am Flughafen… Prüfen die nur stichprobenartig? Vielen Dank für die Hilfe!
3 Antworten
Ich kenne diesen Satz - bei meiner ESTA Antrag auch schon ausgefüllt. Nur konnte ich das alles mit nein beantworten. In Deinem Fall.... ich würde sagen auch mit Nein beantworten. Grund: es steht nur wegen Sittenverletzung, Drogenmissbrauch, Betrug drin, aber nichts über das Waffengesetz. Da der Eintrag auch bereits gelöscht sein wird, können sie es sicher nicht mehr nachvollziehen (denke ich). Die Amis haben doch selbst fast an jeder Ecke Waffen, bei denen ist es sogar erlaubt. Also denke ich, kannst Du es mit nein beantworten. Bin mir aber nicht 100% sicher. Vielleicht kommt noch eine bessere Antwort, die es sicher wissen.
Wieso sollte er diese Frage mit ja beantworten?
7 Monate sind deutlich weniger als 5 Jahre und Waffen haben nichts mit Drogen oder unsittlichem Verhalten zu tun. Solltet ihr also nicht vorhaben in Amiland nen Verbrechen zu begehen, wäre die richtige Antwort auf die Frage Nein.
So verstehe ich die Frage zumindestens.
Dankesehr für die Antworten.
Ich bin etwas hin und hergerissen. Die Frage beginnt ja mit "... wurden sie jemals verurteilt..." Habe eben nur Angst, dass wir dort ankommen und gleich mit dem nächsten Flug wieder zurück müssen. Von der Strafe die wir eventuell bekommen, weil wir es verheimlicht haben ganz zu schweigen.
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