Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag bei Jugendstrafe?

3 Antworten

JUP! Der ist drinne!

Nach Jugendstrafrecht werden Strafen ab 2 Jahre auf Bewährung eingetragen.

die werden zwar nach einer Weile wieder gestrichen, aber dafür ist es noch zu früh. Definitiv DRIN!

phillipovic110 
Fragesteller
 20.06.2017, 18:09

Das ist die Frage , 2 Jahre Haft auf 3 Jahre Bewährung, was ist nun richtig?

phillipovic110 
Fragesteller
 20.06.2017, 18:11

Theoretisch bin ich doch dann mit 2 Jahren im Raster? Oder werden die drei Jahre Bewährung gewertet?

BalZakBarsoom  20.06.2017, 18:15
@phillipovic110


"So wird in das Führungszeugnis nicht aufgenommen

der Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes,

Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als
zwei Jahren erkannt worden ist,


wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt"

Heißt umgekehrt, AB 2 Jahre Bewährung  ist drinne.


http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/strafrecht/fuehrungszeugnis.html

2 Jahre Haft, für 3 auf Bewährung. Deines inst DRINNE!

  @skyfly: Ich wäre Leuten wie dir sehr verbunden, wenn sie nicht einfach ein "NEIN!" oder sowas raus rotzen, sondern den Widerspruch auch BELEGEN!

Wenn du es wirklich besser weißt, oder eine andre Quelle hat: HER DAMIT, ich bin lernfähig!



skyfly71  20.06.2017, 18:33
@BalZakBarsoom

Wenn du es wirklich besser weißt, oder eine andre Quelle hat: HER DAMIT, ich bin lernfähig!

Kein Problem :-) Der genannte Link gibt § 32 BZRG schon richtig wieder. Man muss hier nur genau lesen: Es gibt einen Unterschied zwischen Bundeszentralregister und Führungszeugnis (wer den wissen will, muß es nachlesen).

Da Jugendstrafen über 2 Jahren gar nicht zur Bewährung ausgesetzt werden KÖNNEN, stellt die die Frage hier nicht mehr.

https://dejure.org/gesetze/JGG/21.html

phillipovic110 
Fragesteller
 20.06.2017, 18:39

Ich mag eure Diskussion ungerne unterbrechen, bedanke mich aber erstmal für euer Engagement! Was ist denn nun richtig?

skyfly71  20.06.2017, 18:41
@phillipovic110

Da ich das beruflich mache und Menschen über sone Einträge berate, bin ich mir ziemlich sicher, dass ich richtig liege ;-)

phillipovic110 
Fragesteller
 20.06.2017, 18:43

Also habe ich keinen Eintrag zu befürchten? Vielen Dank euch!

skyfly71  20.06.2017, 18:58
@phillipovic110

Vielleicht brauchst Du es ja doch noch. Und dann wäre es doch toll, wenn Du das Ergebnis in dem Threat hier posten würdest.

phillipovic110 
Fragesteller
 22.06.2017, 02:34

Ich habe heute beim Bundesamt der Justiz angerufen, dieser Eintrag welcher sich auf 2 Jahre auf 3 Jahre Bewährung handelt, ist NICHT im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt, solang es keine Sexualstraftat ist, und man nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.

Nein, es steht nix drin - sofern Du nicht auch noch irgendwann eine Geldstrafe kassiert hast. Jugendstrafen werden nur eingetragen, wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden.

phillipovic110 
Fragesteller
 20.06.2017, 18:10

Jeder sagt was anderes :-(

marcelh4004  20.06.2017, 18:38

Absoluter Quatsch.

Nach Ablauf von 5 Jahren wird der Eintrag gelöscht wenn kein neuer hinzukommt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html

phillipovic110 
Fragesteller
 20.06.2017, 18:00

Ich hatte gelesen das Jugendstrafen selten ins Führungszeugnis aufgenommen werden, deshalb frage ich.

augsburgchris  20.06.2017, 18:01
@phillipovic110

Sozialstunden und sowas nein. 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung sind da eine andere Hausnummer.

augsburgchris  20.06.2017, 18:27
@skyfly71

Mea Culpa, ich war auf "unter 2 Jahren" statt "nicht mehr als 2 Jahre" 

ZuumZuum  20.06.2017, 18:38
@phillipovic110

In das Führungszeugnis kommen alle Verurteilungen über 90 Tagessätze oder, sollte bereits eine Verurteilung in dem Zentralregister stehen, egal wie hoch, dann auch Verurteilungen unter 90 Tagessätzen.

Freiheitsstrafe, auch zur Bewährung, ist eine ganz andere Hausnummer als eine Geldstrafe.

Nach 3 Jahren erfolgt Löschung aus dem Führungszeugnis im Falle des FS, also steht es drin bis 01/2019. Im Zentralregister bleibt sie allerdings weiter drin, dort wird nur auf Antrag gelöscht und es gelten auch andere Tilgungsfristen.