Arbeitgeber Bescheid geben?
Hallo! Ich wurde am 15.02. mit der Polizei beim fahren ohne Führerschein erwischt. Ich bin Ersttäter. Zu den Fragen: was erwartet mich, wenn dies meine erste Anzeige ist, die gegen mich verwendet wird? Und wird dies in meinem Polizeilichen Führungszeugnis auftauchen?
Ich arbeite als Sicherheitsdienst und mein Führungszeugnis muss deswegen Sauber bleiben.
Falls es nicht eingetragen wird, muss ich da meinem Arbeitgeber Bescheid geben?
Meine Aussage habe ich bereits bei der Polizei abgegeben und diese Stimmt aber nicht mit den Aussagen eines anderen Zeugen überein.
Was erwartet mich im schlimmsten Fall als Ersttäter?
Vielen Dank im Voraus
Nachtrag: Ich hatte noch nie einen Führerschein.
4 Antworten
Deinem Arbeitgeber mußt du nicht Bescheid geben. Da du erwischt wurdest, sind die Aussagen ja zweitrangig. Ob es einen Eintrag gibt, hängt von der Höhe der Strafe/nzahl der Tagessätze ab.
Danke fürs Sternchen!
Im Sicherheitsgewerbe gelten strenge Anforderungen. Da reicht das Führungszeugnis in der Regel nicht aus. Es wird eine uneingeschränkte Auskunf nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewachV eingeholt. Dort wird eine Veurteilung auch mit geringen Tagessätzen in jedem Fall auftauchen. Sag deinem Chef die Wahrheit, und zwar uneingeschränkt.
Deinem Arbeitgeber mußt Du zwar nicht bescheid sagen, ich würde es aber trotzdem machen. Denn diese Tat zeigt ja as Du bereit bist zu machen oder eben nicht zu machen.
Ich denke zwar sie wird nicht in Dein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen aber ich würde nicht wollen das Du irgendwas für mich bewachst oder so.
Fahren ohne Führerschein kostet 10 Euro Bußgeld und das wars.
Ja, genau ich habe keinen Führerschein.
Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mußt Du in deinem Betrieb Fahrzeuge führen die zulassungspflichtig sind?
Ja, aber er meinst sicher Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Nein, keinerlei Fahrzeuge.
Ich sage noch "uneingeschränkte Auskunft nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewachV
Das steht auf jeden Fall drin, egal wie gering die Strafe ausfällt.
ohne Führerschein heisst für mich er hat keinen