Arbeitgeber Bescheid geben?

4 Antworten

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Deinem Arbeitgeber mußt du nicht Bescheid geben. Da du erwischt wurdest, sind die Aussagen ja zweitrangig. Ob es einen Eintrag gibt, hängt von der Höhe der Strafe/nzahl der Tagessätze ab.

Bitterkraut  13.05.2018, 10:56

Danke fürs Sternchen!

Im Sicherheitsgewerbe gelten strenge Anforderungen. Da reicht das Führungszeugnis in der Regel nicht aus. Es wird eine uneingeschränkte Auskunf nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewachV eingeholt. Dort wird eine Veurteilung auch mit geringen Tagessätzen in jedem Fall auftauchen. Sag deinem Chef die Wahrheit, und zwar uneingeschränkt.

Deinem Arbeitgeber mußt Du zwar nicht bescheid sagen, ich würde es aber trotzdem machen. Denn diese Tat zeigt ja as Du bereit bist zu machen oder eben nicht zu machen.

Ich denke zwar sie wird nicht in Dein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen aber ich würde nicht wollen das Du irgendwas für mich bewachst oder so.

Fahren ohne Führerschein kostet 10 Euro Bußgeld und das wars.

Minerva78  20.02.2018, 19:34

ohne Führerschein heisst für mich er hat keinen

Bustuer 
Fragesteller
 20.02.2018, 19:37
@Minerva78

Ja, genau ich habe keinen Führerschein.

ZuumZuum  20.02.2018, 19:38
@Bustuer

Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mußt Du in deinem Betrieb Fahrzeuge führen die zulassungspflichtig sind?

Bitterkraut  20.02.2018, 19:35

Ja, aber er meinst sicher Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bustuer 
Fragesteller
 20.02.2018, 19:46

Nein, keinerlei Fahrzeuge.

ZuumZuum  20.02.2018, 19:47
@Bustuer

Ich sage noch "uneingeschränkte Auskunft nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewachV

Das steht auf jeden Fall drin, egal wie gering die Strafe ausfällt.