Strafrechtliche UND zivilrechtliche Anzeige - wie läuft das ab?
hey Leute, es gab letztens einen Vorfall, bei dem ein Freund von einem Typen leicht verletzt wurde. Die Polizei hat von sich aus schon eine strafrechtliche Anzeige gegen den Täter gemacht. Sie meinten, mein Freund kann sich noch überlegen, ob er ihn auch noch anzeigen möchte (zivilrechtlich). Die Frage ist nun: Wie läuft das Ganze dann ab? Wird es 2 Verhandlungen geben, oder Beides in einer Verhandlung bearbeitet? Schließlich geht es um denselben Fall. Danke schon mal für Antworten :)
4 Antworten
Zivilrecht und Strafrecht werden unabhängig voneinander behandelt, es sind ja auch unterschiedliche Richter, die das entscheiden.
unabhängig davon kann man nicht zivilrechtliche "Anzeige" erstatten, sondern er kann den Täter mit Hilfe eines Anwalts - z.B. auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld - verklagen.
Dazu würde ich mich mal von einem Anwalt beraten lassen.
er kann den Täter mit Hilfe eines Anwalts - z.B. auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld - verklagen.
Das geht auch ohne Anwalt.
Hallo kjmanage,
zivilrechtlich kann man keine Person Anzeigen.
Das was die Beamten wahrscheinlich meinten ist, ob Dein Freund gegen den Schläger Strafantrag stellen will.
Der Strafantrag ist gerade bei der einfachen Körperverletzung erforderlich, wenn die Tat gerichtlich verfolgt werden soll, denn "einfache" Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, das wie der Name schon sagt nur dann verfolgt wird, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt.
Das die Polizei eine Anzeige aufgenommen hat liegt da dran, dass diese Anzeige immer bei Kenntnis einer Straftat erfolgen muss.
Zivilrechtlich kann man den Schläger aber auf Schmerzensgeld verklagen und wenn er bei dem Angriff was beschädigt hat, dafür Schadensersatz fordern.
Stellt der Freund von Dir weder einen Strafantrag und noch eine zivilrechtliche Forderung, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Schläger ein und ihm passiert garnichts.
Schöne Grüße
TheGrow
Naja, ist wahrscheinlich eine Schadensersatzklage. Wird dein Freund wahrscheinlich einen Anwalt mit beauftragen. Gibt normalerweise zwei verfahren - ist aber auch möglich als adhäsionsverfahren an den Strafprozess zu hängen. Scheinbar selten..
wie läuft das ganze dann ab?
Es gibt keine "zivilrechtliche Anzeige", du solltest also deine Frage so stellen, dass man auch weiß, was du eigentlich wissen willst.
das Bedeutet, das der Zivilpozess wegfällt und z.B. auch ein Schadensersatz/Schmerzensgeld im Strofproßess festgelegt wird - so hab ich das jetzt halt verstanden...
Das heißt, dass er seinen zivilrechtlichen Anspruch im gerichtlichen Strafverfahren geltend machen kann. Das Gericht entscheidet dann nicht nur über die Strafe, sondern auch gleich über den zivilrechtlichen Anspruch.
stimmt hab grad erfahren dass er den vorschlag für ein adhäsionsverfahren hat. was auch immer das heißt ;)