Schadensersatz nach Betrug

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

eine Strafrechtliche Würdigung ist grundsätzlich gut.

Diese kann auch als Beweis herangezogen werden.

Zivilrechtlich hast du aber das Problem ob der jenige auch bezahlen kann.

Du bekommst eine Titel , dieser hat 30 Jahre Gültigkeit

ob du aber jemals Geld bekommst kann dir , im voraus keiner sagen.

das ist dein Risiko

LG Alex

Soweit ich informiert bin geht der Täter arbeiten. Habe ich mit dem mir (hoffentlich) anerkannten Titel die Chance, notfalls auch den Lohn pfänden zu lassen? 

Außerdem hab ich damals viele Dokumente, die als Beweis dienen sollten, bei der Polizei zu den Akten gegeben - kommt mein Anwalt an diese ran?

@jeela93

Dein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und erhält diese auch. vermutlich wird auch die Strafakte beigezogen. Somit sind alle vorhandenen Belege/ Beweise auch weiterhin vorhanden.

Auch wenn der jenige arbeiten geht kenne ich dessen Situation nicht.

Unterhalt geht z.B. vor .

Deshalb ist es nicht möglich eine Prognose abzugeben. LG Alex

@Alexuwe

Danke für das Sternchen und alles Gute LG Alex

Die Gegenseite haftet im Rahmen des Schadenersatzanspruchs. Dieser Anspruch muss zivilrechtlich durchgesetzt werden, unabhängig vom Strafprozess.

In wie weit das dann tatsächlich erfolgreich ist, hängt von der Zahlungsfähigkeit der Gegenseite ab. Wenn die Gegenseite kein Geld hat (Hartz-IV, arbeitslos etc.), dann wirst Du aller Voraussicht nach in den Mond gucken. Der gerichtliche Titel wird Dir nichts nutzen, die Gegenseite leistet die eidesstattliche Vermögensauskunft ab, und das wars dann. Zwar ist der Titel 30 Jahre lang gültig, aber bei diesen Lebenskünstlern ist es unwahrscheinlich, dass sich die finanzielle Situation jemals ändert.

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei verschiedene und von einander unabhängige Geschichten. Dennoch erhöht ein Verurteilung des Täters deine Chancen Schadenersatz zugesprochen zu bekommen. Die andere Frage ist, ob bei dem Täter etwas zu holen ist. Viel Glück.