Platzverweis in der gemeinsamen Wohnung?

5 Antworten

Dir wurde ein Schriftstück ausgehändigt. Da steht alles bezüglich des Aufenthaltsverbotes drauf.

Du hast jetzt halt die A#Karte und das wird auch so bleiben, denn bei häuslicher Gewalt schreibt die Polizei von Amtswegen eine Strafanzeige und deine Behauptung der Selbstverletzung wird schwer beweisbar sein.

JuristHelfer  19.04.2022, 21:54

Nicht hilfreich. Wie wäre es mit einer differenzierter Betrachtungsweise, im Sinne von beraten? Insofern man von der Wahrheit bei dem Fragesteller ausgehen kann.

Still  20.04.2022, 07:41
@JuristHelfer

Die ersten beiden Sätze meiner Antwort klären umfassend das Thema:"Was nach Wohnungsverweisung tun?"

JuristHelfer  20.04.2022, 09:28
@Still

Nein. Denn 1.) weißt Du nicht, was konkret da drin steht. 2.) Kommt deine gesamte Antwort so rüber, als wärst Du zu 100 % auf der Seite der Polizei.

Still  21.04.2022, 06:29
@JuristHelfer

Gerade weil ich ganz genau weiss, was in der mehrseitigen Belehrung steht, weiss ich, dass die Polizei zu 100 Prozent nach Recht und Gesetz handelt!

JuristHelfer  21.04.2022, 09:50
@Still

Das kannst Du icht wissen, weil dein vermeintliches ( großes ) Wissen nur aus der Theorie herrühren kann, und Du daher nicht in Erfahrung bringen konntest, was hier in dem Einzelfall in der Praxis steht.

Still  21.04.2022, 10:32
@JuristHelfer

Dann soll doch der FS die Schriftlage hier veröffentlichen .......

Um welches Bundesland geht es? Es ist sinnvoll sich hier Rat durch einen Anwalt einzuholen. Wurde Dir Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen? Falls du tatsächlich nichts getan hast, sei auch eine Strafanzeige gegen Deine Freundin angeraten.

XXXIIl 
Fragesteller
 19.04.2022, 16:50

Ich wohne in bayern und hatte lediglich die Gelegenheit eine tasche zu packen die ich dann mitgenommen habe... ich habe kein Geld für einen Anwalt und auch keine Rechtsschutzversicherung...

Philippus1990  19.04.2022, 16:53
@XXXIIl

Dafür gibt es Prozesskostenhilfe. Siehe dazu hier.

MrSlowhand129  31.07.2022, 18:43
@Philippus1990

Zahl keine Miete mehr… dann fliegt sie raus.

Sofort eine Anzeige deswegen bei der Polizei machen. Unter anderem wegen Vortäuschung einer Straftat. Dass ihr beide im Mietvertrag steht, ist schlecht für dich. Manche suchen sich ihre Freunde echt pauschal aus. Ein Anwalt kann dir vielleicht helfen, gegen diese Freundin genauer vorzugehen. Sie sollte komplett aus deinem Leben verschwinden. Dass du dich so abhängig von ihr gemacht hast und ihr vertraglich aneinandergekettet seid, ist dein großes Problem.

Hier kommt mein Rat: such Dir einen erstklassigen Anwalt für Strafrecht und lass ihn reden. Mach keine Aussagen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Du sagst, dass Du dafür kein Geld hast. Du kommst aber nicht drumherum, wenn Du nicht irgendwann vorbestraft sein möchtest. Wenn die Vorwürfe nachweislich falsch sind, dann kannst Du Dir das Geld dafür von der Ex wiederholen.

Ob und wann Du wieder in die Wohnung kannst, wird Dir dann der Anwalt sagen. Besprich mit ihm auch, wie Du da vorgehen kannst. Mietzahlung einzustellen, ist z.B. ein Weg. Deine Sachen lässt Du von einem Umzugsunternehmen aus der Wohnung holen und einlagern.

Wäre ich an deiner stelle würde ich folgendes machen. Ich würde sofort zu einem Anwalt gehen (noch heute) und dort direkt sagen das Gefahr im Verzug ist und deshalb sofort gehandelt werden muss (kosten egal). Ich würde erklären das die freundin sich selbst verletzt hat als ich nicht zuhause war, dann die Polizei gerufen hat um mich aus der wohnung verweisen zu lassen (mit erfolg). dann würde ich mithilfe des anwalts sofort ein ärztliches gutachten erstellen lassen von mir.

Denn wen die anschuldigungen nicht stimmen dann sind auch keine spuren an mir zu finden und ein gutachten dahingehend würde bei all dem was jetzt auf dich zukommt helfen.

Mit der freundin würde ich kein wort mehr reden. Denn wenn sie behauptet ich hätte sie geschlagen, geboxt etc. mit meinen händen während aber laut gutachten keine derartigen spuren an mir zu finden sind, dann wird ihre behauptung schnell unglaubwürdig.

bwhoch2  19.04.2022, 19:35

Das ist ein wenig zu blauäugig. Wenn er jetzt zu einem Arzt geht, wird dieser feststellen, dass er keine Spuren von ihr am Körper hat, was aber nicht heißt, dass er sich nicht vorher gründlichst gewaschen hat.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Sie muss ihre Verletzungen mittels ärztlichem Attest erst einmal beweisen und dieses Attest wiederum müsste die Art der Verletzungen beinhalten. Wenn sie wirklich von ihm verletzt wurde, geht sie am besten zu einem Gerichtsmediziner, der die Verletzung auch hinsichtlich der Herkunft beurteilen kann. Aber die Chancen, etwas zu beweisen, stehen nicht gut, wenn sie sich die Verletzungen selbst beigebracht hat.

KeuscheNutella  20.04.2022, 01:46
@bwhoch2

Blut ja, prellungen etc. gehen nicht so schnell weg. Wenn die frau am ganzem körper verletzungen hat dann ist wohl kaum nichts am mann zu finden wenn er es war. Interessant wäre was die nachbarn gehört haben als er gerade zigaretten geholt hat. Sich selbst derartig zu verletzen ist bestimmt nicht so leise und das hat möglicherweise ein nachbar gehört

bwhoch2  20.04.2022, 08:54
@KeuscheNutella

Wir wissen nichts über die Art der Verletzungen, die die Frau behauptet. Ohne dass sie zum Arzt geht, hat sie keine Chance, irgend etwas zu beweisen. Was die Polizisten vielleicht gesehen haben, sagt nichts aus.

KeuscheNutella  20.04.2022, 12:24
@bwhoch2

Richtig wir wissen nichts über die Verletzungen. Und sobald die bekannt sind ist es für den Fragesteller eventuell schon zu spät sich selbst untersuchen zu lassen. Besser früher als später

bwhoch2  20.04.2022, 14:23
@KeuscheNutella

Der Fragesteller muss sich nicht untersuchen lassen, weil das auch nichts bringen würde.

bwhoch2  20.04.2022, 14:29
@KeuscheNutella

Beispiel dazu:

Jemand fährt angetrunken mit dem Auto, weiß nicht, ob er die Promillegrenze überschritten hat oder nicht und fährt in einen Zaun. Da er sich nicht sicher ist, entfernt er sich von der Unfallstelle, aber aufgrund der Spuren kann sein Auto ermittelt werden und man verdächtigt ihn, dass er auch der Fahrer war.

Wenn es nun die Möglichkeit gab, dass mehrere Personen das Auto nutzen konnten, kann er der Polizei gegenüber behaupten, dass er nicht gefahren ist und wer tatsächlich gefahren ist, darüber verweigert er jegliche Auskunft.

Nun wird zwar vermutlich die Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen, aber strafrechtlich kann der Fahrer nicht belangt werden, weil ihm die Polizei nichts nachweisen kann.

Übertragen auf den Fall des FS: Wenn es keine Zeugen oder andere Beweise gibt, kann seine Freundin 100x behaupten, er hätte sie geschlagen, aber so lange er steif und fest behauptet, er hätte sie nicht geschlagen, wird man ihm nichts nachweisen können. Dazu braucht er auch kein ärztliches Attest.