Strafmass bei Fahrlässiger Brandstiftung
Hallo,
Ich bräuchte mal dringend hilfe.
Mir ist im Juni 2012 meine Wohnung komplett ausgebrannt da ich leicht angetrunken (1,26%°) auf dem Sofa vorm Fernseher mit Zigarette eingeschlafen bin als ich wach wurde stand die halbe Wohnung schon in Flammen und ich bin gerade so noch raus gekommen.
Jetzt bekomm ich ein Verfahren wegen Fahrlässiger Brandstiftung.
Welches Strafmass muss / kann ich da erwarten???
Ich bitte an dieser Stelle noch zu bemerken das ich Vorbestraft bin und auf Bewährung aber nicht wegen dem gleichen Vergehen. Der Brand ist enstanden wo ich schon auf Bewährung war.
BItte wer kann mir sagen welches Strafmass ich erwarten muss???
Vielen Dank im Vorraus.
Und bitte keine Blöden kommentare wie Pech gehabt man raucht ja nicht wenn man getrunken hat oder ähnliches.
6 Antworten
Hallo outofcontrol84,
wie schon von memphys91 angeführt, können für fahrlässige Brandstiftung, strafbar nach § 306d StGB bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Aber ich denke nicht, das deshalb Deine Bewährung widerrufen wird. Ich gehe davon aus, dass Du entweder wieder eine Freiheitstrafe zur Bewährung oder eine Geldstrafe erhältst.
Ob und inwieweit Deine Versicherung, insofern Du überhaupt eine Hausratversicherung hast, den Schaden übernimmt kommt ganz auf den Versicherungsvertrag an.
In vielen Versicherungsbeiträgen ist inzwischen die Klausel raus, dass sie bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlen.
Insofern kannst Du Glück haben, dass Du im Bezug auf die Strafe mit einem blauen Auge davon kommst und dass die Versicherung den Schaden voll und ganz ersetzt und Dich auch nicht in Regress nimmt.
Schöne Grüße
TheGrow
Die Brandstiftung nach § 306 StGB ansich wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet.
Da du fahrlässig gehandelt hast, spricht dich jedoch in Verbindung mit dem oben genannten Paragraphen der § 306d StGB an.
Du hast also ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu erwarten. In der Regel wirst du auch die Kosten für die Beseitigung der Schäden und den Einsatz der Feuerwehr zahlen müssen. Die Versicherung wird es zunächst bezahlen, sich die Geldsumme aber von dir zurückholen.
Ein kleiner Stich muss sein: Rauchen ist schädlich, sowohl für deine Gesundheit als auch für die anderer.
(und offensichtlich auch für dein Portemonnaie). Schon garnicht sollte man rauchen, wenn man leicht einschläft. So eine Unachtsamkeit ist äußerst unverantwortlich. Zum Glück gab es in deinem Fall "nur" Sachschäden.
Frage doch bei der Polizei oder im Gericht nach. Wie sollen wir hier wissen, wie sich ein Richter zu dem Vorgang entscheidet?
Sei froh, dass du noch lebst und nicht verbrannt bist. Meine Englisch-Lehrerin ist damals auch mit brennender Zigarette zu Hause eingeschlafen, aber sie ist verbrannt.
Tipp: Kaufe dir statt Zigaretten lieber Filter-Cigarillos. Sie kosten ein Drittel weniger als Zigaretten, haben fast den gleichen Geschmack und gehen nach spätestens einer Minute von alleine aus, wenn man nicht dran zieht. Dass du beim Fernsehschauen eingeschlafen bist, ist nicht verwunderlich. Da schläft auch jeder nicht Angetrunkene bei ein, so schlecht ist das deutsche TV-Programm. Sag das beim Prozess.
Wenn Du eingeschlafen bist und nicht mutwillig gehandelt hast denke ich mal dass Du keine Strafe bekommst , aber den entstandenen Schaden bezahlen mußt.
Frag doch bitte einen Anwalt. Wenn Du dafür kein Geld hast, hol Dir für 10 € einen Beratungsschein. Der Anwalt kann Dir auch sagen wo Du Dich hinwenden mußt.
Die Kippen gehen seit Jahren schon von allein aus ............... . Siehe StGB, den dortigen Strafrahmen, wir kennen hier weder die ganze Akte, noch den ganzen Schaden.................
Ja die deutschen Kippen machen das aber nicht die von Polen. Und es reicht glaubt mir in ein Kissen die glut das reicht, das ein heftiger Brand entsteht
Ja das ist ja richtig weil das läuft alles über die Versicherrung vom Vermieter und mit den hab ich mich so gut wie geeinigt wegen der Schadenregulierung.
Da frag ich mich doch warum machen die aber ein Verfahren???