Bewährungswiderruf wegen Schwarzfahren möglich?
Ein Bekannter fühlt sich scheinbar zu sicher. Möchte ihm mit klaren Antworten von euch eventuell die Augen öffnen.
Er macht viel Mist, unbemerkt von Polizei und Justiz. Beim SCHWARZFAHREN kann er allerdings schlichtweg erwischt werden.
Er ist vorbestraft wegen Brandstiftung und Körperverletzung. Saß 2 Jahre im Gefängnis und hat nun 3 Jahre Bewährung.
KANN IHM, wenn er erwischt wird, ein Bewährungswiderruf erwarten oder ist dieser sogar sicher?
LG :)
2 Antworten
Es ist möglich, muss aber nicht zwingend der Fall sein. Die dazugehörige Norm ist § 56f StGB:
1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person 1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,
Das Gericht muss also abwägen, ob durch das Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen) die Erwartung, die der Aussetzung zur Bewährung zugrunde lag, nicht erfüllt wurde. Bei einer Verurteilung wegen Erschleichen von Leistungen ist das aber unwahrscheinlicher, als wenn er nun erneut eine Brandstiftung oder Körperverletzung begangen hätte. Außerdem erstatten die meisten Verkehrsbetriebe erst nach dem dritten Mal Strafanzeige.
Vielen Dank :)
Wenn er eine Strafanzeige kriegt, dann kann die Bewährung problemlos widerufen wären.