Vorladung von Polizei wegen Urkundenfälschung?
letztes Semester habe ich mit einer falsche DSH zeugnis ( sprachdiplom) bei einer Universität beworben und gestern habe ich ein vorladung von polizei wegen urkundenfälchung bekommen .Ich bin Ausländer aus einem Nicht-EU-Land und studiere seit 2Jahren in Deutschland.Ich bin nicht vorbestraft oder polizeilich auffällig geworden,weder in Deutschland,noch in meinem Heimatland. Nun meine Fragen: - Als wie schwerwiegend ist mein Vergehen zu betrachten und damit welches Strafmaß zu erwarten? - Hat diese Strafe eventuell Auswirkungen auf mein Aufenthaltsrecht in Deutschland? - Wird es in meinem Führungszeugnis aufgenommen? Danke im voraus
2 Antworten
Urkundenfälschung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bestraft.
Wenn du nicht vorbestraft bis, wirst du wahrscheinlich einen Strafbefehl bekommen (also keine Gerichtsverhandlung). Vermutlich eine Geldstrafe.
Ob das in das Führungszeugnis kommt, hängt davon ab, zu welcher Strafe Du verurteilt wirst. Es hängt davon ab, wie viele "Tagessätze". Wenn du mehr als 90 Tagessätze bekommst, dann wird das ins Führungszeugnis eingetragen (Bundeszentralregister). (Strafe = Tagessätze mal Höhe des einzelnen Tagessatz)
Die Strafe ist geringer, wenn du alles zugibst und dich entschuldigst.
Eine Gefahr für dein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat das noch nicht. Dafür ist die zu erwartende Strafe viel zu gering.
Ja das könnte Sinn machen.
Aber Du bist nicht verpflichtet, da hin zu gehen. Es könnte also auch reichen, wenn du ein Schreiben aufsetzt. (Aber bitte bei der Polizei anrufen, denen sagen, dass du nicht kommst und einen Brief schickst)
Darin schreibst du, dass du das zugibst mit der Fälschung. Weiter schreibst du, dass du einsiehst, dass das ein großer Fehler war und dass man so etwas nicht tut. Außerdem entschuldigst du dich.
Abschließend ist es sinnvoll, ein Angebot zu machen: Du bittest darum, dass das Verfahren eingestellt wird und bietest an, an den Staat oder an eine gemeinnützige Vereinigung einen Betrag von 500 Euro freiwillig zu zahlen.
(Hintergrund: Der Staatsanwalt kann das Verfahren bei geringer Schuld und wenn man nicht vorbestraft ist, gegen eine solche Auflage einstellen. Wenn das Verfahren auf diesem Wege eingestellt wird, dann bekommst du keine "Strafe". D.H. du bist "nicht vorbestraft" und es gibt keine Eintragung ins Führungszeugnis /Bundeszentralregister !)
Geh einfach nicht hin. :D
Vorladung bei Polizei ist keine Pflicht.Eine Vorladung zum Gericht ist etwas anderes.
aber wenn ich nicht zum Termin gehen , bekomme ich eine Vorladung von Gericht 😑
Die Mühlen in Deutschland mahlen sehr langsam.Vielleicht kannst du in dieser Zeit dein Studium noch abschließen.
also einfach zum Termin gehen und die Wahrheit für die Polizei sagen ? suche ich kein Anwalt ?