Als minderjähriger Ersttäter ins Gefängnis?

17 Antworten

Eine Erziehungsseereise auf einem Segelschiff hast du jedenfalls nicht gewonnen - und Sozialstunden dürften auch nicht mehr in Frage kommen.

Strafmildernd könnte sich ein frühes und umfassendes Geständnis auswirken - aber dazu bist du deinen Worten nach ja nicht bereit.

Strafverschärfend: Anzahl der Straftaten, Schwere der Straftaten und Höhe der Beute.

Weiter ist für die Urteilsfindung u. A. die Sozialprognose (sehe ich für dich nicht günstig) und das Gutachten der Jugendgerichtshilfe von großer Bedeutung.

Vermutlich wird es wohl zumindest auf einen längeren Arrest hinauslaufen - aber wahrscheinlicher ist Haft (möglicherweise auf Bewährung, da Ersttäter). Unabhängig davon kommen vermutlich auch noch finanzielle Forderungen auf dich zu.

Mit 10 Einbrüchen bist du ein hochauffälliger Jugendlicher Straftäter. Es erstaunt mich, das du trotzdem einen Ausbildungsplatz hast und den Gewissenhaft ausübst. Diese Kombi kommt selten vor, deshalb kann es sein, dass es dir zu Gute kommt. Allerdings wird dein Arbeitgeber gefragt werden, ob du wirklich so ein zuverlässiger Auszubildender bist, wie du vorgibst.

Oh hatte mich verlesen. Du hast deine Ausbildung verloren. Ok, dann keine Chance!

Eine Jugendstrafe duerfte hier recht wahrscheinlich sein, moeglicherweise auch ohne Bewaehrung.  

Zu erwarten auf jeden Fall. Was am Ende passiert entscheidet der Richter im Einzelfall.

du willst wohl für deine Freunde freiwillig in den Knast gehen? das ist dann dein Problem. Raubüberfall in mind. 10 Fällen mit Waffengewalt ist nunmal keine Kleinigkeit - du fährst ein. Bewährung in dem Falle NEIN

Nennst die Namen wird das wohlwollend im Strafmaß spürbar sein. Auch hier nicht, das entscheidet aber ein Richter