Strafe wegen Handyhalten?

12 Antworten

Da stehst du tatsächlich auf der Verliererseite.

Das Handy darfst du im Auto nur benutzen, wenn es an einer Freisprechanlage angeschlossen ist. Ein kurzer Ausschnitt aus § 23 StVO sagt:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder .....

Das heißt, dass du das Gerät nicht in die Hand nehmen darfst.

Genau genommen darfst du es nicht einmal benutzen, wenn du dich an den Straßenrand stellst und dabei den Motor laufen lässt.

Du darfst nicht nur nicht telefonieren, sondern auch andere Funktionen nicht nutzen. Also auch nicht mal nach der Uhrzeit gucken oder irgendwas anderes lesen.

Und weil die Schutzbehauptung, das Handy ohne weiteren Gebrauch nur von hier nach da gelegt zu haben, zu sehr missbraucht würde, ist es eben einfach verboten, die Dinger überhaupt in die Hand zu nehmen.

Die Nutzung des Handys verbunden mit einer Aufnahme des Gerätes ist während des Fahrbetriebs untersagt.

Das umfasst alle Funktionen des Handys. Sogar das Ablesen der Uhrzeit.

Nicht verboten ist das Aufnehmen oder in der Hand halten ohne Benutzung.

Für eine Strafe muß die Nutzung nachgewiesen werden.

Es lässt sich schlicht nicht feststellen was du mit dem Handy gemacht hast, und deshalb wir einfach unterstellt dass du es unberechtigt benutzt hast und fertig.

Zahl das Knöllchen und lass in Zukunft die Finger davon beim Fahren.

§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder

a)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b)zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Also Sprich es muss in einer Halterung Stecken. "Telefonieren am Steuer" ist der umgangssprachliche Ausdruck dafür schließt aber jeden Vorgang, der mit dem Halten des Geräts beginnt ein.

Interesierter  12.03.2021, 12:58

Das Halten, umlegen oder weiterreichen des Handys während der Fahrt ist erlaubt. Die Benutzung ist verboten und muss im Zweifelsfall nachgewiesen werden.

Hierzu gibt es mehrere Urteile.