Strafe von Sprayen als 11 oder 12 jähriger?

6 Antworten

Das sind zwei verschiedene Rechtsgebiete, einmal die Kosten für die Reinigung (Zivilrecht) und einmal die Strafe (Strafrecht). Die rechnung für die Reinigung, wird wohl auf sie zu kommen.. Strafe nicht, da man nach § 19 StGB unter 14 Jahren Schuldunfähing ist:

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Wie "tritt man für eine Geldstrafe auf"?

Erst mit 14 Jahren wird man in D. strafmündig. Vorher kann man nicht bestraft werden, da es in D. auch keine Sippenhaft gibt, können auch die Eltern nicht bestraft werden. Auch müssen sie nicht für Schäden, die ihre Kinder angerichtet haben, haften. "Eltern haften für ihre Kinder" kann man zwar auf jedem Baustellenschild lesen, aber es ist und bleibt Unsinn. Wenn Kinder über 7 Jahren einen Schaden anrichten, dann haften sie selbst und müssen für den Schaden aufkommen. Das gilt auch für Sachbeschädigung durch farbsprayen. Der Geschädigte kann einen Titel erwerben und hat dann 30 Jahre Zeit, das Geld einzutreiben. Lass also die Sprayerei, sonst könnte dein erstes Gehalt schon weg sein.

Ja, das kann sehr teuer werden.

Falls du erwischt wirst dann lauf einfach nur

Ein kumpel von mir hatte mal in ner Tiefgarage gesprayt und es war nicht mal viel trotzdem hatte die Reinigung soweit ich weiß 300 oder 400€ gekostet

Oh ja.....

Ich rate dir: Lass es lieber😉

Aber ja es kann eine Geldstrafe in Frage kommen.

Goggle doch mal.

Lg