Ausbildung kündigen, Strafe?

6 Antworten

Nach Ablauf der Probezeit betraegt deine Kuendigungsfrist 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag. Du bist allerdings nur dann zur ordentlichen Kuendigung berechtigt, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst.

Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen (auf richtigem Papier mit Originalunterschrift). Der Kuendigunggrund (einer der beiden oben genannten) muss im Kuendigungschreiben angegeben werden.

Geregelt ist dies alles im Berufsbildungsgesetz § 22 https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Eine Strafe brauchst du natuerlich nicht zu erwarten und einen Schadensersatzanspruch des Ausbildungbetriebs auch nur, wenn du die oben genannten Bestimmungen nicht einhaeltst.

Familiengerd  17.06.2019, 12:42

Was sonst hier an Antworten gegeben wurde, ist leider mal wieder von viel Ahnungslosigkeit geprägt!

Strafen sind nicht vorgesehen. Kündigungen gehören nunmal zur Arbeitswelt. Da tragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Risiken. Motto: "Was passiert, wenn wir in Mitarbeiter investieren, die dann kündigen?" - "Was, wenn wir nicht in sie investieren, und sie bleiben?"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  17.06.2019, 12:41
Kündigungen gehören nunmal zur Arbeitswelt.

Die Möglichkeit zur Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses ist aber massiv eingeschränkt: Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung".

Hallo,

Du als Auszubildender hast das Recht deine Ausbildung abzubrechen sofern du dafür einen Grund hast.

Eine Nachzahlung musst du dafür nicht machen, die Firma holt das Geld mit dem Ve-rkauf ihrer Ware wieder ein.

Da die Verkaufspreise schon immer im Voraus in jedem Geschäft klug angepasst sind so das z.B. Ausgaben durch eine abgebrochene Ausbildung wieder eingeholt werden.

Du solltest dir aber schnellstmöglich nach dem Abbruch der Ausbildung eine neue Ausbildung suchen.

Mfg: Power12345678

DerCaveman  17.06.2019, 02:11
Du als Auszubildender hast das Recht deine Ausbildung abzubrechen sofern du dafür einen Grund hast.

Bei einer ordentlichen Kuendigung darf das aber nur einer der zwei in BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 2 genannten Gruende sein (also entweder vollstaendige Aufgabe der Berufsausbildung oder neue Ausbildung in einem anderen Beruf). Andere Gruende berechtigen hingegen nicht zu einer ordentliche Kuendigung des Ausbildungsverhaeltnisses.

Hast du schon eine Alternative?

Einen Ausbildungsvertrag kann man nicht kündigen, sondern aufheben.

Rückzahlen musst du nichts.

Gangshitonfoe 
Fragesteller
 16.06.2019, 19:33

ja ich hab mich für ein Fachabitur in Wirtschaft und verwaltung angemeldet, würde am september anfangen müsste auch bestimmt aufpassen mit der kündigungs frist oder?

Familiengerd  17.06.2019, 12:38
Einen Ausbildungsvertrag kann man nicht kündigen, sondern aufheben.

Wie kommst Du denn darauf?!? Das ist selbstverständlich falsch.

Selbstverständlich kann auch ein Ausbildungsvertrag nach der Probezeit gekündigt werden - vom Betrieb immer nur fristlos aus wichtigem Grund, vom Auszubildenden außerdem ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen, wenn die Ausbildung ganz aufgegeben oder in einem anderen Beruf fortgesetzt werden soll.

Das ist dir während der Probezeit nicht bewusst geworden?

Guck in deinen Vertrag, da steht was zur Kündigung.