Geldstrafe aber kein Einkommen. Was jetzt?
Abend,
Ein Freund von mir würde angezeigt wegen Nötigung im Straßenverkehr, jetzt wird er wohl eine Geldstrafe zahlen müssen, er ist 21 und ausbimdungssuchend, hat somit kein Einkommen hab wohnt bei seien Eltern, wird das Gericht Nachweis von Einkommen haben wollen wegen der Geldstrafe? Kann er das in raten zahlen( er hat gespartes Geld)? Kann er die strafe abarbeiten? Er war bis jetzt straffrei
6 Antworten
Und was macht dieser Freund so den ganzen Tag? Auch wenn i.d.R. eine Geldstrafe nach dem Einkommen verhängt wird, so könnte hoffentlich ein Richter auch fordern, dass dieser bequeme junge Mann sich schleunigst zumindest einen Minijob sucht.
Andererseits kann der Richter auch eine ordentliche Anzahl an Sozialstunden verhängen, denn der junge Mann hat ja sowieso nichts Sinnvolles zu tun.
Vielleicht hat er dann auch weniger Zeit, andere im Straßenverkehr zu nötigen.
Nun mal zur Realität:
https://www.bussgeldkatalog.org/noetigung-im-strassenverkehr/
Er muss dort vorsprechen und seine Situation erklären. Eigentlich steht das dann alles in dem Bescheid, den er bekommt. Dann aber nicht schleifen lassen, sondern aktiv werden
Wie aktiv werden ?
Na eben gleich am nächsten Tag dort hin und klären. Es kann vielleicht gestundet werden, dass er es zahlt von seinem ersten Geld, was er mal bekommt. Wenn es schlecht läuft kann es passieren, dass er es im Gefängnis absitzen muss.
Ich ab e überall gelesen das man das Geld in soziamstunden umwandeln kann stimmt das
Das liegt an dem Richter bzw Beamten, der das entscheidet.
Die meisten akzeptieren das doch oder ? Kann er auch ratenzahlung beantragen ?
Du wirst hier keine bindende Antwort erhalten. Das ist der Einsicht und Geschicklichkeit deines Freundes und des Amtes abhängig. Das Geld muss dann rüber kommen egal wie. Es wird auch Ratenzahlungen geben bei Ersttätern. Das kann dir aber hier keiner versprechen.
Abwarten und Tee trinken
Bei ratenzahlung muss musss kein Einkommen nachweisen oder ? Wird die Geldstrafe nach Einkommen ausgerechnet ? Oder bkommt er Post was er zu zahlen hat ?
Wenn er kein Einkommen hat kann das Gericht die Tagessatz Höhe entsprechend niedrig ansetzen.
Kann er das in raten zahlen
Geldstrafen können nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Raten bezahlt werden.
Zu der Geldstrafe kommen die Kosten des Verfahrens.
Kann er die strafe abarbeiten?
Nur wenn er die Strafe nicht und auch nicht in Raten zahlen kann. Dann wird versucht diese zu vollstrecken, wenn das fruchtlos verläuft muss er die Vermögensauskunft abgeben (früher: eidesstattliche Versicherung). Hat er kein Vermögen in das vollstreckt werden kann passiert folgendes:
In dem Fall ergeht erst einmal die Ladung zum Haftantritt (1 Tag Gefängnis pro Tagessatz) er hat aber einen Anspruch darauf stattdessen soziale Arbeit zu machen. Dort zählen 6 Stunden Arbeit als ein Tagessatz. Eine Entlohnung darf nicht erfolgen.
Die Geldstrafe im ersten Schritt durch soziale Arbeit zu ersetzen ist nicht möglich.
Können seine Eltern für ihn die strafe zahlen ? Also ins Gefängnis muss er nicht ? Er hat geld zur Seite gelegt, wo ihn seine Eltern früha immer Geld geben haben, die strafe muss gezahlt werden egal wie oder ? Im alles schlimmsten Fall wenn er keine sozial stunden machen will musss er uns Gefängnis?
Ich weiß das er fürs Gefängnis viel zu weich ist, also Man kann sozial stunden machen ?
Er bekomm nur Kindergeld geht das auch ?
Können seine Eltern für ihn die strafe zahlen ?
Ja.
Also ins Gefängnis muss er nicht ?
Eine Ersatzfreiheitsstrafe kommt nur dann in Frage, wenn die Geldsumme nicht eingetrieben werden kann.
Im alles schlimmsten Fall wenn er keine sozial stunden machen will musss er uns Gefängnis?
Wenn keiner die Strafe bezahlt und er sie nicht zahlen kann, auch nicht in Raten und er auch dann auch keinen Antrag auf Wandlung der Ersatzfreiheitsstrafe in soziale Arbeit stellt, muss er die Tagessätze absitzen.
Ich habe gelesen das, das Geld von den Eltern tabu ist, und wir haben uns Anträge auf ratenzahlung angeschaut, da steht überall Nachweis von Einkommen, der Antrag auf sozial Arbeit wird meistens angenommen oder ? Ich würde für ihn die straf zahlen ging das auch ?
Wenn Geldstrafe und er nicht zahlen kann , ersatzweise Haft. Wie lange hängt von der höhe der Strafe und dem Tagessatz ab.
Es hängt NUR von der Anzahl der Tagessätze ab.
20 Tagessätze = 20 Tage Freiheitsstrafe alternativ 20 x 6 Stunden soziale Arbeit.
Wenn das heute so ist, alles klar.
Interessiert dich nicht ob er Geld hat oder nicht. Wenn er es nicht bezahlen kann, sitzt er es eben ab
Wollen die keine einkommemsnachweise ? Er kann die strafe doch abarbeiten oder ?
Muss dr vorm Richter oder geht das alles per Post ?