Gewerbe unter 18 ohne Vormundschaftsgericht?

3 Antworten

Ich hab mich schon mit 16 selbständig gemacht und ein Gewerbe angemeldet. Damals ging das auch ohne Eltern. Ich sehe gerade das Problem nicht. Damals gab es aber sowas wie "Geschäftsfähig erst ab 18" nicht. Da hat keiner Nachgefragt. Bist du sicher dass du das erst ab 18 darfst? Was willst du spektakuläres machen? Bei mir ging es damals nicht um Mega Summen. Ich hab nur auf meinem Pony Reitunterricht gegeben.

Das steht eben oft so im Netz :) Ich möchte eine Art Hosting-Gewerbe aufmachen, mit Webservern, Gameservern etc. hört sich erstmal nach dem Traum eines Kindes an, was auch einer von mir ist. Da denkt man eventuell daran das ich mich nicht ausreichend informiert habe, bzw nicht die nötigen Kentnisse dafür besitze, allerdings habe ich dieses Konzept jetzt 1 1/2 Jahre ausgearbeitet, die Designs, die Sicherheiten usw sind erledigt, jetzt fehlt nur noch die Gewerbeanmeldung :/

Ich denke das geht ohne deine Eltern. Geh mal zum Amt und versuche das. Notfalls müssen deine Eltern mit, aber ich kann mir das nicht vorstellen. Warum auch?

@FrauFanta

"Warum auch?"

Weil es das BGB und die Volljährigkeit gibt. So knallhart und einfach ist das, egal, was du dir so vorstellst. Denn mit einem Gewerbe verdient man nicht nur Geld, man kann auch damit schnell viel verlieren.

"Damals ging das auch ohne Eltern."

Ein eigenen Gewerbe hier in D unter 18? Und damals? Das glaubst du doch selber nicht. Vor 40 Jahren wurde die Volljährigkeit von 21 auf 18 herunter gesetzt.

Entweder war es nicht in Deutschland oder da hat jemand nicht aufgepasst. Oder du bindest uns einen Bären auf. Letztlich geht es ja nicht ums Gewerbe, sondern um die Geschäftigkeit. Steht so im BGB $106 https://dejure.org/gesetze/BGB/106.html

Im Alter von 14-18 Jahren ist man schon Geschäftsfähig, wenn auch eingeschränkt!

Damals gab es aber sowas wie "Geschäftsfähig erst ab 18" nicht

Wann soll das gewesen sein? Vor Inklrafttreten des BGB im Jahr 1900?

@PatrickLassan

Ist aber auch gut so, auch wenns mir Steine in den Weg legt :) So wurden bestimmt schon viele Jugendliche vor einem großen Unheil bewahrt. 

Also es ist nicht so das ich nicht verstehe warum diese Regelung besteht :) Auch wenn das jetzt nicht teil der Diskussion war ^^

Hab mir die Seiten wie oben beschrieben schon alle angeschaut :) Danke trotzdem! Aber ich wollte wissen ob es auch anders ohne die komplett uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit geht, zumal diese ja auch nur auf den Gewerbebetrieb läuft

@phynxx

Nein, es geht definitiv nicht anders. Denn du musst ja auch für die Nachteile gerade stehen, wenn Kunden Forderungen an dich stellen. Und das ist im BGB §107 geregelt: https://dejure.org/gesetze/BGB/107.html

"Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines
gesetzlichen Vertreters."

Die Volljährigkeit ist im BGB §2 geregelt: https://dejure.org/gesetze/BGB/2.html Finde dich damit ab oder beschreite den Weg über deine Eltern.

@SirKermit

"Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines 
gesetzlichen Vertreters."

Meine gesetzlichen Vertreter/Eltern würden dazu jedesmal einwilligen

Aber es geht ja generell ums ganze.

Solange es nicht illegal ist das Gewerbe über meine Eltern laufen zu lassen währe ich dieser Möglichkeit ja nicht abgewand. Zählen diese dann nicht als umgangssprachliche "Strohmänner" ?

@phynxx

So könnte man es ausdrücken. Wenn die Risiken deines Vorhabens überschaubar wären, dann wäre das ein durchaus gangbarer Weg.

Wie gesagt: wenn die Risiken abschätzbar wären. Ich zweifel aber an genau diesem Punkt. Ob es darüber hinaus noch steuerliche Konsequenzen gäbe, lässt sich schlecht vorhersagen.

@SirKermit

Da meine Mutter bereits erfolgreich ein Gewerbe betreibt habe ich das Glück das diese mir dort auch bei eventuellen Buchhaltungsfragen beiseite stehen würde :) Meine Mutter kommt sehr gut mit ihrer Steuerberaterin aus, vielleicht kann diese mir ja privat ein paar Ratschläge zu der steuerlichen Seite geben :)

@phynxx

Ich glaube, dir ist die Situation nicht ganz klar. Wenn die Rechtsform die eines Einzelunternehmens ist, dann haftet deine Mutter mit ihrem gesamten Vermögen, denn es gibt in dem Fall keine Unterscheidung zwischen privat und Gewerbe. Das ist der springende Punkt. genau deswegen hat man das mit der Volljährigkeit gemacht. Damit man reif genug ist, die möglichen negativen Folgen abschätzen und tragen zu können.

Das kann eine Steuerberaterin mit Sicherheit nicht abschätzen.

@SirKermit

Ja, das man mit seinem gesamten Privatvermögen haftet wusste ich, es ist mir ja auch einleuchtend das dieses Gesetz nicht dafür ist einem Steine in den Weg zu legen, sondern um uns vor folgen zu bewahren die wir nicht einschätzen tuen/können. Ich sehe die größten Probleme im Bereich der Kunden, da ich alles andere was ich für das Gewerbe benötige nicht Vertragsbindend besorgt habe, bzw das ich nicht gezwungen bin monatlich zu zahlen. Im Bereich der Kunden müsste ich mich dann beim "Mietvertrag" ggf. in den AGB's absichern. Käme eventuell(rein theoretisch) eine uG in Frage ?

Ansonsten sollte ich mir eine Anlaufstelle suchen, welche mit einem genau die Risiken bespricht, welche durch diese Tätigkeiten zustande kommen könnte und wie man diese vermeiden könnte.

@phynxx

"da ich alles andere was ich für das Gewerbe benötige nicht
Vertragsbindend besorgt habe, bzw das ich nicht gezwungen bin monatlich zu zahlen. "

Sorry, aber das ist doch Kleinkram (aus kaufmännischer Sicht dennoch wichtig und nicht zu unterschätzen) und ziemlich irrelevant in Bezug auf Risiken, die während des Betriebes entstehen, wie zum Beispiel Schaden aufgrund von Viren, die von deinem Server aus die Kundenrechner befallen.
Eine uG wäre denkbar und ist aus meiner Sicht sionnvoll, ändert aber nichts an der Volljährigkeitsproblematik. Zudem entstehen Kosten für die Buchführung und du musst Stammkapital aus den Gewinnen bilden. Aber das wolltest du ja so oder so ;-)

Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt, aber nicht für alles. Der Geschäftsführer ist gegenüber dem Finanzamt durchaus persönlich haftbar, https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/steuerliche-haftungsrisiken-fuer-gmbh-geschaeftsfuehrer_idesk_PI11444_HI2193992.html

@SirKermit

Ich bedanke mich hiermit für deine Ausführliche Auskunft und das du dir Zeit genommen hast mir zu helfen :) Besteht die Möglichkeit das ich eventuell noch einmal später auf dich zukommen ?

Ich gebe dir morgen den Stern, ging erst nach einem Tag glaube ich^^

@phynxx

Kein Thema, frag ruhig nach. Ich habe seit sehr vielen Jahren eine GmbH und schon eine Menge Achterbahnfahrten erlebt.

Was für ein Prozess denn bitte?

Wenn Deine Eltern einverstanden sind macht Ihr gemeinsam einen Termin beim Familiengericht, schreibt bestenfalls dazu warum, wieso, weshalb und Du legst Dein Geschäftskonzept vor. 

Zu einem Prozess kommt es dann, wenn der Richter nicht einverstanden ist oder Deine Eltern. 

Ansonsten entscheidet der Richter aufgrund des Antrags und seiner Überprüfung. Das muss keine große Sache sein. 

Deine Anlaufstelle wäre nach meinem Wissen gründer.de. Schau mal online. 

Ich möchte Dir aber davon abraten, wie von Dir gedacht vorzugehen. Lass Dein Geschäftskonzept da durchgehen und auf Herz und Nieren prüfen.