Strafe für Straßenschild klauen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt darauf an, welche gesetzlichen Tatbestände erfüllt sind und welche Einkommensverhältnisse gegeben sind. Ich zähle mal auf: Sachbeschädigung, Diebstahl, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Wie man dafür belangt wird, ergibt sich aus dem Gesetz. Wird auf Freiheitsstrafe erkannt, so wird sie vermutlich zur Bewährung ausgesetzt, es sei denn, der Mann hat bereits früher bei Polizei und Justiz arbeiten lassen.

Gut möglich, das das Ermittlungsverfahren nach Erlass eines Strafbefehls eingestellt wird. Zudem wird er Schadensersatz leisten müssen. Ob die Fahrerlaubnis entzogen wird, das vermag ich nicht zu sagen. Es ist jedoch denkbar, dass er als charakterlich nicht geeignet zur Teilnahme am Straßenverkehr bezeichnet wird, dann ist der Lappen weg. Wie kann man nur so etwas machen?

Eingriff in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung, Diebstahl

h4x0r3r  27.05.2014, 19:14

und der der Anzeigt bekommt den Status "Petze" :)

heob1  27.05.2014, 19:19
@h4x0r3r

Nein, denn das kann man auch anonym machen und ist keineswegs moralisch verwerflich. Der Beschuldigte hat aus purem Eigeninteresse die Gemeinschaft geschädigt.

2j2a0n6 
Fragesteller
 27.05.2014, 19:23
@heob1

Vorallem wenn er einen Smart fährt..

2j2a0n6 
Fragesteller
 27.05.2014, 19:14

ok danke aber was bekäme er dafür?

joshy1992  27.05.2014, 19:54

Ne dicke Geldstrafe.