Mit 15 beim klauen erwischt!

3 Antworten

Naja, da sie strafmündig ist, denke ich, das sie vor einem Jugendgericht kommt. Aber vorher wird sie eine polizeiliche Ladung erhalten. dort wird ihre Aussage schriftlich erfaßt, was sie auch unterschreiben muß. Ich würde ihr raten bei dieser Befragung Reue zu zeigen und vielleicht kann sie sich auch beim Geschädigten entschuldigen. Die polizeiliche Aussage geht dann zur Staatsanwaltschaft, der dann entscheidet, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, was ich auch sehr annehme. Ich denke mir, da sie ja noch kein eigenes einkommen hat, wird sie ein paar Sozialstunden ableisten müssen, aber das entscheidet dann der Richter. Ich wünsche ihr nochmal ein mildes Urteil. Liebe Grüße von bienemaus63

Garnicht gut kommt auch drauf an ob sie forbestraft ist dan ist das urteil nicht gans so gutausfallend wen sie nicht forbestraft ist ein par sozialstunden oder geldstrafe im mildestenfall ist der ladenbesitzer so nett und sie muss die sachen zurückgeben dan hat sich die sache kommt drauf an wie die der mansch so tickt

als ich mit meiner freundin beim klauen erwischt wurde, mussten wir schon vor Ort die Kleidungsstücke zurückgeben

Wahrscheinlich ein paar Sozialstunden.

Gruß