Strafe bei zu spätem Ummelden?

3 Antworten

Hallo,

Innerhalb welcher Frist muss man sich anmelden?

Zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung müssen sich Bürger anmelden. Der Gesetzgeber spricht hier von Einzug, was in der Praxis nicht automatisch gleichzusetzen ist mit z. B. Mietbeginn.

Droht ein Bußgeld, wenn die Anmeldefrist überschritten wurde?

Ja, wer die Anmeldefristen nicht einhält, der handelt ordnungswidrig. Die Bußgeldvorschriften sind im § 54 des Meldegesetzes formuliert. Demzufolge handelt die Person ordnungswidrig, die sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet. Die Umstände der Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit sind hierbei unerheblich. 

Grüße

Karldiekleine  03.02.2016, 23:44

Gut kopiert. :-)

ASW19  04.02.2016, 08:32
@Karldiekleine

Danke, es ist für mich immer ein Vergnügen für andere Google zu benutzen.

Ausschlaggebend ist immer der Tag des tatsächlichen Einzuges. man kann den Tag als Einzugstag ansehen an dem man die erste Nacht in der neuen Wohnung verbracht hat.

Ab diesem Tag hat man eine Frist von 2 Wochen zur An-/Ummeldung. Die Meldebehörde nimmt dafür immer den Tag, der in der nötigen Wohnungsgeberbescheinigung angegeben ist.

In der Regel verfolgen die Behörden leichte verstöße gegen diese Frist nicht.

Wir z.B. schicken den Bürgern meist erst eine Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht wenn wir von deren Umzug wissen. Bei allen anderen wird so gut wie immer ein Verwarngel von 10 EUR ab Ablauf der Frist ausgestellt.

Möglich sind bis zu 1000 EUR, wie die Behörde diese angemessen Staffelt ist ihnen überlassen.

Das Versäumnis ist theoretisch vorhanden. In der Praxis wird aber selten so streng geahndet, wie das neue Meldegesetz es theoretisch vorsieht. Die Vermieterbescheinigung ist okay, so wie sie ist. Nach meiner Erfahrung droht Dir kein Bußgeld, da die Fristüberschreitung nicht gravierend ist. Das Argument mit der Renovierung klingt zudem glaubwürdig.