Ummelden schon im Voraus?

4 Antworten

Ja, kannst Du, würde aber nicht sagen, dass Du erst zum 01. August umziehst, weil dann kann es sein, dass es ablehnen.

Warum meldest Du Dich nicht einfach später um?

anitari  13.07.2017, 11:56

Weil man sich gem. Bundesmeldegesetz binnen 2 Wochen nach Einzug anmelden muß.

stefan1531  13.07.2017, 12:20
@anitari

ja, nach Einzug! Wenn Du aber am 1.8. gar nicht da bist, ziehst Du ja gar nicht ein.

Warum sollte man das im Voraus machen?

Wenn Du ab 1. August eine neue Wohnung mietest, aber nicht einziehst, weil Du im Ausland bist, ziehst Du ja de facto nach Deiner Rückkehr, z.B. erst am 14.8. ein.

Dann kannst Du Dich ja immernoch ummelden. Du musst Dich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug anmelden. Das hat nix mit dem Mietvertrag zu tun.

Kann man schon 1 oder 2 Wochen vorher zum Einwohnermeldeamt gehen und sich ummelden lassen?

Man kann hingehen, genau dieses Problem vortragen und erklären, dass man die 14-Tage-Frist nicht schaffen kann und ob man auch in der dritten oder vierten Woche noch kommen kann. Das wird das Problem lösen, denn wozu sollten die noch ein Bußgeld erheben, wenn man sich rechtzeitig bzw. schon vorher gemeldet hat.

Kann man, sofern man die Wohnungsgeberbestätigung schon hat.