Ummelden schon im Voraus?
Hey Leute!
Und zwar ziehe ich ab dem 01. August in eine andere Stadt, bzw. ab da läuft mein Mietvertrag.
Jedoch weiß ich nicht ob ich für 2 Wochen in dieser Zeit im Ausland bin und wollte mich daher schon im Voraus ummelden, ca. 2 Wochen oder mindestens 1 Woche vorher.
Kann man schon 1 oder 2 Wochen vorher zum Einwohnermeldeamt gehen und sich ummelden lassen?
4 Antworten
Ja, kannst Du, würde aber nicht sagen, dass Du erst zum 01. August umziehst, weil dann kann es sein, dass es ablehnen.
Warum meldest Du Dich nicht einfach später um?
ja, nach Einzug! Wenn Du aber am 1.8. gar nicht da bist, ziehst Du ja gar nicht ein.
Warum sollte man das im Voraus machen?
Wenn Du ab 1. August eine neue Wohnung mietest, aber nicht einziehst, weil Du im Ausland bist, ziehst Du ja de facto nach Deiner Rückkehr, z.B. erst am 14.8. ein.
Dann kannst Du Dich ja immernoch ummelden. Du musst Dich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug anmelden. Das hat nix mit dem Mietvertrag zu tun.
Kann man schon 1 oder 2 Wochen vorher zum Einwohnermeldeamt gehen und sich ummelden lassen?
Man kann hingehen, genau dieses Problem vortragen und erklären, dass man die 14-Tage-Frist nicht schaffen kann und ob man auch in der dritten oder vierten Woche noch kommen kann. Das wird das Problem lösen, denn wozu sollten die noch ein Bußgeld erheben, wenn man sich rechtzeitig bzw. schon vorher gemeldet hat.
Kann man, sofern man die Wohnungsgeberbestätigung schon hat.
Eine was?
Zur Ummeldung braucht man keine Bescheinigung.
Doch, seit November 2015 braucht man dazu die Wohnungsgeberbestätigung. Ohne die ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Weil man sich gem. Bundesmeldegesetz binnen 2 Wochen nach Einzug anmelden muß.