Strafdiebstahl bei C&A?

6 Antworten

Sie wird ein Strafbefehl bekommen oder es kommt zur Gerichtsverhandlung.

Wieso denn das, sie hat doch ihre Strafe schon bekommen.

Wegen ein paar Euro eine Gerichtsverhandlung ???

@danitom

Die 60 Euro ist keine Strafe sondern die Aufwandsentschädigung des Geschäftes.

Diebstahl ist Diebstahl egal wie hoch die Beute ist.

Wahrscheinlich wird da nichts weiter passieren, Geringfügigkeit und so. 

Du schnackst deiner Freundin mit Asyltitel an klauen zu gehen - tolle Wurst... 

unglaublich, wie emphatisch hier einige sind. Schon mal daran gedacht, dass die neue Mitgliedschaft darin begründet liegt, dass hier gerade wirklich eine hilflose Situation da ist (zumindest gefühlt) und nach jedem Strohhalm gegrifen wird, so dass man sich freiwillig der geifernden Internetmeute aussetzt.

Und lasst mal die Kirche im Dorf, sie hat ein paar Ohringe bei C&A gestohelen, möglich dass dies eine Übersprungshandlung war, um mit dem Stress umzugehen, sie ist nicht Mitglied einer Einbruchsbande.

Und Diebstahl ist Diebstahl, gut dass hier immer noch Gerichte die Bewertung einer Straftat vornehmen und nicht ihr.


PS: Hass-Poster sind gemeldet


Der Bestohlene hat eine Vertragsstrafe geltend gemacht - daneben kann er natürlich auch noch Strafanzeige erstatten, wie die Staatsanwaltschaft entscheiden wird hängt unter anderem davon ab, wie sich der Beschuldigte zu der Sache äußert, wie hoch der Wert des Diebesguts ist und ob schon etwas anderes strafrechtliches vorliegt

Hallo,

lieb, dass du dich so um deine Freundin sorgst.
Ursprünglich hatte eine Straftat kaum Auswirkung auf das Asylverfahren. Mit Inkrafttreten des Asylpakets II im
März 2016 ist es nun jedoch leichter, straffällige Asylbewerber
auszuweisen. Jede Art von Strafe kann nun eine Ausweisung begründen.

Und der deutsche Mob wird leider auch nicht müde zu parolen, dass straftätige Flüchtliche ihr Aufenthaltsrecht verwirkt haben.

Aber zu früh für Panik: Die Aufnahme der Anzeige bei der Polizei bedeutet nicht, dass die Staatsanwaltschaft dies auch verfolgt. Und erst mit einem rechtsgültigen Urteil wird der Ladendiebstahl zu einer Straftat. Ich glaube (hoffe) nicht, dass die Justiz sich bei einem einmaligen Ladendiebstahl überhaupt die Mühe eines Verfahrens macht.

 Ihr solltet euch an einschlägige Beratungsstellen wenden. Woher kommt ihr (Info auch gerne per persönlicher Nachricht) - vielleicht kann ich mit Ansprechpartner und Adressen helfen.