Strafbefehl wegen Beleidigung

5 Antworten

Oha, ist "Giftzwerg" so heftig, dass man jemanden zu 20 Tagessätzen verurteilen kann? Vielleicht wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, einen Anwalt zu nehmen...

Hat er gesagt: "Sie Giftzwerg" oder "sie führen sich auf wie ein Giftzwerg"? Ist ein Riesenunterschied. Man darf zu einem Polzisten, der einem ein Knöllchen verpassen will, auch nicht sagen "Sie Wegelagerer", aber "das ist ja Wegelagerei" darf man sagen. Also aufpassen. Trotzdem kann der angegebene Fall niemals ein Strafbefehl mit 20 Tagessätzen sein. Kann ich Dir einfach nicht glauben. Falls doch, Einspruch einlegen und auf die Gerichtsverhandlung warten. Ein Anwalt wird teuer und eine Rechtsschutzversicherung zahlt für so was nicht.

Er hat zu ihm gesagt "Sie führen sich auf wie ein Giftzwerg". War in der Vergangenheit nie auffällig. Also ein "unbeschriebenes Blatt"

@mastoidesu03

Wäre natürlich wichtig, ob dein Freund einen glaubwürdigen Zeugen (nicht unbedingt ein Kumpel), sonst hat er eher keine Chance gegen die Aussage eines Staatsdieners. Ich fuhr auch mal bei "rot" über die Ampel, kann beschwören, dass es noch nicht mal gelb war. Hat alles nichts genützt. Dem Polizisten wurde geglaubt. Aber das hat mein Anwalt schon vorher gesagt, dass das so ausgehen wird. Ich hab nur Einspruch eingelegt, weil ich ne Rechtsschutzversicherung habe, wollte mal sehen, ob das wirklich so ausgehen wird.

....wohl etwas spät.....20 Tagessätze....hm... Ein Einspruch kann enorme Folgekosten nach sich ziehen.

Das kann dir vermutlich nur ein Anwalt beantworten, den ihr hoffentlich eingeschaltet hattet.

Dir ist offenbar unbekannt, dass jedes Gericht seine eigenen Strafzumessungsgewohnheiten hat. Die Beantwortung der Frage ist daher an sich gar nicht möglich. Ich meine allerdings, dass nach den mir bekannten Urteilen in Beleidigungssachen ein Rechtsmittel aussichtslos ist.