Ist das schon eine Urkundenfälschung oder erst wenn ich es bei einer Behörde oder so vorlege?

7 Antworten

Du kannst sie aber auch anzeigen. Ich an deiner Stelle würde es garantiert machen.

§ 186 StGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

GiresunAlucra28 
Fragesteller
 22.08.2017, 12:57

Genau das habe ich in das gefälschte dokument geschrieben, dass ich sie angeblich deswegen angezeigt hätte

sumi79  22.08.2017, 12:59
@GiresunAlucra28

Hättest du sie wirklich angezeigt und nicht so getan als ob, hättest du jetzt den ganzen Ärger nicht am Hals.

GiresunAlucra28 
Fragesteller
 22.08.2017, 13:13
@sumi79

😖😖

Sobald du ein amtliches Dokument fälschst oder manipulierst.

Das fängt an wenn du eine Fahrkarte kopierst und dem Organ vorhältst und hört aus bei sowas was du getan hast.

GiresunAlucra28 
Fragesteller
 22.08.2017, 11:17

Ja aber ich habe damit ja nicht angestellt oder so. Selbst wenn ich ein Ticket kopiere hab es ja nicht benutzt oderso

Sirius66  22.08.2017, 12:08
@GiresunAlucra28

Du hast es benutzt, um eine Handlung zu erzwingen ....

Dokumentenfälschung liegt vor, sobald du ein Dokument fälschst, würde ich sagen. Und das hast du getan. Zudem hast du es ihr geschickt und somit in Umlauf gebracht.

Sirius66  22.08.2017, 12:07

Dokumentenfälschung gibt es so nicht. Es ist wie die Beamtenbeleidigung nur Sprachgebrauch, kein Rechtsbegriff.

Ein Dokument wird - wenn strafrechtlich relevant - aber sehr schnell zur Urkunde und damit sind wir im § 267 StGB.

Nur mal so nebenbei ....

Gruß S.

Edo87  22.08.2017, 12:56
@Sirius66

Joar, das ist etwas über das lässt sich vortrefflich streiten. Richtig ist, dass es sich dabei um keinen Straftatbestand mit diesem Namen handelt. Das heißt jedoch nicht, das es sich dabei nicht um einen terminus technicus handelt. Das wäre nun die Logik der Begriffe.

Nimmt man den Wohnungseinbruchdiebstahl, so wird dieser Regelmäßig von Polizei, Politik und Justiz genutzt. Auch dieser wurde so eingeführt (terminis technicus) damit man über § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB unterhalten kann. Weil dieser recht relevant ist hat dieser einen eigenen Namen.

So kann auch Dokumentenfälschung ein terminus technicus darstellen, wenn man darunter bestimmte Dinge versteht § 267 StGB mit der Urkunde in Form eines Dokuments.

Das der Straftatbestand nicht so heißt ist dabei nicht wichtig. Wie du jedoch merkst, stiftet Dokumentenfälschung Unruhe. Das ist bei termini technici oft der Fall, deshalb heißen sie so. Sie sind nur für den greifbar, der zu der Gruppe gehört die sich über die Bedeutung des Begriffs geeinigt haben, z.B. die Juristen als Gruppe.

Vielleicht wird es klarer, wenn man das Wort "Subjekt" nimmt. Das ist ein terminus technicus. In der Sprachwissenschaft versteht man darunter etwas anderes als in der Rechtswissenschaft. In der Sprachwissenschaft folgen evtl. Prädikat und Objekt. In der Rechtswissenschaft geht es nicht um die Grammatik sondern beispielsweise um die Person dahinter.

Wenn man also sagt, das gibt es nicht, muss man sich fragen was genau gemeint sein soll. Aber das führt nun vieeeel zu weit in die Wissenschaft der Sprache. ;) und ich schweife ab.

Du hast ein von der Polizei ausgestelltes Dokument gefälscht, das ist strafbar

Du machst dich strafbar ab den Moment, bei dem du das Dokument fälschst.