Strafbar, Post für den Vormieter zu vernichten?

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Hallo,

Du darfst die Post nicht vernichten, bist aber auch nicht verpflichtet diese nachzusenden. Mache einen Vermerk an deinen Briefkasten (für den Postboten) oder gebe ihm die gesamte Post wieder mit.

Wenn das nicht geht, bringe sie zur nächsten Post und weise darauf hin, das der Empfänger nicht mehr dort wohnt.

Gruß

Mikaele

Wenn du die neue Adresse deines Vormieters kennst, kannst du sie auf den Umschlag schreiben und den Brief ohne weitere Frankierung mit dem Hinweis "Empfänger verzogen" in den Briefkasten stecken.

Ansonsten kannst du auch "Empfänger unbekannt verzogen" daraufschreiben.

Eine Vernichtung der Briefe ist jedenfalls nicht in Ordnung. Stell dir vor, du wärest in einer solchen Lage. Wie würdest du es finden, wenn jemand deine Post vernichtet, die vielleicht für dich wichtige Informationen enthält?

Damit so eine Fehlleitung nicht mehr passiert, kannst du eine Nachricht an den Postzusteller auf dem Briefkasten aufkleben: "Achtung, XY wohnt nicht mehr hier. Bitte seine Post nicht hier einwerfen."

Hallo,

ich würde die zwei Monate bei mir zu hause aufheben. Dann wegwerfen.

Die Post ist ja auch nicht ganz beisammen, wenn der Name gar nicht mehr draufsteht... Ausserdem gibts sowas wie einen Nachsendeauftrag, den hätte der Vormieter aufgeben können. Is ihm vielleicht zu teuer oder seine Post egal.

Bei der Post einreichen (abgeben). Begründung: Adresse des Vormieters!

Natürlich ist das strafbar, mindestens Unterschlagung. Was ist denn schon dabei die Post mit dem Vermerk verzogen nach ..... zu versehen und in den nächsten Briefkasten zu werfen? Sollte die neue Adresse nicht bekannt sein dann eben mit dem Vermerk unbekannt verzogen.