Kann man eine Strafanzeige ändern bzw. ergänzen?

4 Antworten

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mit der begründung, du hättest die anzeige erstellt, als du von der straftat noch sehr mitgenommen warst und dir seien jetzt ergänzungen und richtigstellungen eingefallen, kannst du formlos einen nachtrag zu deiner anzeige einreichen. viel erfolg! Anne

Das kommt ganz auf die Anzeige an. Wenn man dir nachweist, dass du vorsetzlich falsche Angaben, Beschuldigungen gemacht hast oder falsche Behauptungen aufgestellt, dann kann es teuer werden. Wenn sich neu Sachverhalte ergeben, die vorher noch nicht bestanden haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter. In Deutschland ist es aber oft so, dass die Staatsanwälte nicht anklagen wollen, auch wenn es genug Gründe gibt. Die Staatsanwälte sind in Deutsch-land weisungsgebunden gegenüber den Staatssekretären und den Ministern. Die Gerichte wollen eigentlich nicht mehr entscheiden, sondern versuchen den Mandanten einen Vergleich aufzuzwingen, weil sie dann kein Urteil mehr mit Parag. begründen müssen. Es kommt auch vor, dass die ein Urteil fällen und dafür einen Par. hervorholen den sie kennen. So einfach ist das.

Ja, ist sogar Pflicht. Eine Anzeige muss wahrheitsgetreue Angaben enthalten!

das solltest du mit dem besprechen, der die anzeige entgegengenommen hat