Strafantrag gegen einen Beamten wegen §§ 164 - falsche Verdächtigung & 344 - Verfolgung Unschuldiger möglich?

8 Antworten

Die Beamten haben Indizien, denen sie nachgehen MÜSSEN. Sie handeln also genau so, wie es die Staatsanwaltschaft von ihnen verlangt. Sei froh, dass es nicht für eine Anklage langt! Dein Vorwurf gegen den Beamten ist einfach lächerlich und würde nur dokumentieren, dass Kiffen blöde macht.

Deine Anzeigen würden ins Leere laufen. Die Polizeibeamten haben eine Strafverfolgungspflicht, wenn der Anschein einer Straftat vorliegt, müssen sie ermitteln.

Anders - und mit Erfolg anzeigbar - wäre es nur dann, wenn der/die Beamte(n) positiv wissen, dass keine Straftat vorliegt, er/sie aber dennoch gegen einen Menschen ermitteln. 

Was an dieser "Pipifax-Allerweltsgeschichte" soll da eine "Topstory und reif für die Presse" sein? Überschätzt Du die Situation vielleicht ein wenig?

Und was faselst Du von "ausgewerterer" Dienstaufsichtsbeschwerde? Hatte die Dienstaufsichtbeschwerde Erfolg und falls ja, inwiefern?

Was "Otto" und "10" angeht, werden die Aussagen der anderen Personen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen abzuwarten sein. Ob ein "Strafantrag" gegen einen ermittelnden Beamten zielführend ist, wage ich bei Deiner juristischen Unbedarftheit (sehr) stark zu bezweifeln.

Vermutlich nicht.

Mir wurde im letzten Jahr eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Btm vorgeworfen, welche ich im Jahre 2012 begangen haben soll. Anlass war eine Frage in einem Forum. Eines frühen Morgens standen 3 Polizeibeamte vor meiner Türe mit Durchsuchungsbefehl. Sie nahmen meine Kontoauszüge mit und fanden nichts weiter (wo nichts ist..).

Paar Monate später gabs dann ein Brief, dass das ganze jetzt vor Gericht geht. Man warf mir ernsthaft vor, dass ich in 1 Woche 2000€ erwirtschaftet habe. Wie kamen sie darauf? Weil ich innerhalb einer Woche fast 1000€ auf 3 verschiedene Konten überwiesen habe. Als ich zuhause die Bankkonten hörte.. da kamen sie mir sehr bekannt vor. Auf dem Schreiben war ebenfalls Vermerkt, dass ich den Verwendungszweck mit verschlüsselten Begriffen benannte. Nunja, bei den 3 Überweisungen handelte es sich um 2 Schuhgeschäfte und einmal Amazon.. Verwendungszweck war einfach die Kundennummer. Es reichte die Bankkonten zu googlen und man kam wieder auf die Online Geschäfte. Das gab ich meinem Anwalt (Hatte während der ganzen Zeit nicht einmal Kontakt mit der Polizei haben müssen) und 1 Monat später kam ein Brief, dass die Anzeige fallengelassen wurde.

Das nenne ich astreine Polizeiarbeit!

Du kannst es versuchen, wirst aber sicher keinen Erfolg haben. Der/die Polizeibeamten haben nur das getan was ihr Job ist, nämlich einem Anfangsverdacht, der sich aus den Chatverläufen ergebeben hat, nachzugehen.