Strafantrag gegen einen Beamten wegen §§ 164 - falsche Verdächtigung & 344 - Verfolgung Unschuldiger möglich?
Hallo Leute.
Mal wieder eine Topstory die Reif für die Presse ist, meiner Meinung nach. Nun werde ich zum zweiten Male innerhalb eines halben Jahres bezüglich BTM beschuldigt (Wer die Vorgeschichte wissen möchte, soll meine anderen Fragen lesen). Dieses Mal ist das ganze noch um einiges krasser und unverschämter. Ich bekam am 22.02.2016 Post von der Polizeidienststelle und werde vorgeladen, da ich im Zeitraum vom 19.01.2016 - 26.01.2016 beschuldigt werde gegen §29 BtMG verstoßen zu haben. Diese Anzeige kam aus heiterem Himmel, seit der letzten mutwilligen Anschuldigung bin ich keinem einzigen Polizisten begegnet und auffällig bin ich ebenso in keinster Weise gewesen. Ein Freund von mir wurde in diesem Zeitraum mit zwei weiteren Leuten mit BTM erwischt, er hatte 4 Gramm Cannabis bei sich und die anderen zwei eine Waage sowie weitere BTM. Ich war zu dieser Zeit über 30 Km entfernt zu Hause. Meinem Freund wurde die Waage angehängt und sein Handy wurde einkassiert. Im Chatverlauf von mir und meinem Freund ist vom 19.01.2016 - 26.01.2016 zu lesen, dass ich mir "Otto" ausleihen möchte (eine auf den Namen getaufte E-Zigarette) Ebenso wollte ich mir von ihm über die Tage verschiedenster Geschmäcker Liquid a 10ml von ihm besorgen, da er sie günstig in Polen für mich gekauft hat. Das ganze war anscheinend so ungünstig geschrieben, dass nur Otto und 10 eine Rolle spielten. Bei dem letzten Vorfall im September 2015 reichte ich mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden ein und sie wurden intern mit dem Beamten ausgewertet. Nun möchte ich aber einen großen Schritt weiter gehen und Strafantrag stellen. Ist dies möglich? Gibt es erfolgschancen, dass der Beamte des Dienstes suspendiert wird? Gibt es weitere Paragraphen, weswegen ich Strafantrag stellen kann?
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten,
LG!
8 Antworten
Die Beamten haben Indizien, denen sie nachgehen MÜSSEN. Sie handeln also genau so, wie es die Staatsanwaltschaft von ihnen verlangt. Sei froh, dass es nicht für eine Anklage langt! Dein Vorwurf gegen den Beamten ist einfach lächerlich und würde nur dokumentieren, dass Kiffen blöde macht.
Deine Anzeigen würden ins Leere laufen. Die Polizeibeamten haben eine Strafverfolgungspflicht, wenn der Anschein einer Straftat vorliegt, müssen sie ermitteln.
Anders - und mit Erfolg anzeigbar - wäre es nur dann, wenn der/die Beamte(n) positiv wissen, dass keine Straftat vorliegt, er/sie aber dennoch gegen einen Menschen ermitteln.
Was an dieser "Pipifax-Allerweltsgeschichte" soll da eine "Topstory und reif für die Presse" sein? Überschätzt Du die Situation vielleicht ein wenig?
Und was faselst Du von "ausgewerterer" Dienstaufsichtsbeschwerde? Hatte die Dienstaufsichtbeschwerde Erfolg und falls ja, inwiefern?
Was "Otto" und "10" angeht, werden die Aussagen der anderen Personen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen abzuwarten sein. Ob ein "Strafantrag" gegen einen ermittelnden Beamten zielführend ist, wage ich bei Deiner juristischen Unbedarftheit (sehr) stark zu bezweifeln.
Vermutlich nicht.
Mir wurde im letzten Jahr eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Btm vorgeworfen, welche ich im Jahre 2012 begangen haben soll. Anlass war eine Frage in einem Forum. Eines frühen Morgens standen 3 Polizeibeamte vor meiner Türe mit Durchsuchungsbefehl. Sie nahmen meine Kontoauszüge mit und fanden nichts weiter (wo nichts ist..).
Paar Monate später gabs dann ein Brief, dass das ganze jetzt vor Gericht geht. Man warf mir ernsthaft vor, dass ich in 1 Woche 2000€ erwirtschaftet habe. Wie kamen sie darauf? Weil ich innerhalb einer Woche fast 1000€ auf 3 verschiedene Konten überwiesen habe. Als ich zuhause die Bankkonten hörte.. da kamen sie mir sehr bekannt vor. Auf dem Schreiben war ebenfalls Vermerkt, dass ich den Verwendungszweck mit verschlüsselten Begriffen benannte. Nunja, bei den 3 Überweisungen handelte es sich um 2 Schuhgeschäfte und einmal Amazon.. Verwendungszweck war einfach die Kundennummer. Es reichte die Bankkonten zu googlen und man kam wieder auf die Online Geschäfte. Das gab ich meinem Anwalt (Hatte während der ganzen Zeit nicht einmal Kontakt mit der Polizei haben müssen) und 1 Monat später kam ein Brief, dass die Anzeige fallengelassen wurde.
Das nenne ich astreine Polizeiarbeit!
Du kannst es versuchen, wirst aber sicher keinen Erfolg haben. Der/die Polizeibeamten haben nur das getan was ihr Job ist, nämlich einem Anfangsverdacht, der sich aus den Chatverläufen ergebeben hat, nachzugehen.