Stornierung des Beherbergungsvertrages durch Vermieter

3 Antworten

Da hilft nur ein Blick ins Kleingedruckte weiter. Vorher sollte geklärt sein, mit wem Du welchen Vertrag geschlossen hast.

Hier ist kein Grund für ein Storno gegeben, da Ihr ja "nur" verspätet anreist. Ein Vermieter kann (und wird) in so einem Fall trotzdem die gesamte Aufenthaltsdauer in Rechnung stellen. Evtl. wäre ein kleiner Mehraufwand gerechtfertigt, z.B. wenn es ein Ferienhaus mit mehreren Wohneinheiten ist und die Anreise generell an einem Samstag erfolgt und jetzt der Vermieter an einem Tag zusätzlich zur Schlüsselübergabe kommen muss.

In den Vermietungsbedingungen stehen die Stornierungsbedingungen drin. Für den Mieter sind sie in der Regel so, dass er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt stornieren kann (evtl. mit Stornogebühren), für den Vermieter gibt es die Stornomöglichkeit normalerweise nicht oder nur in ganz besonderen Ausnahmefällen (z.B. nicht fristgerecht bezahlt, Wohnung abgebrannt, ...)

BerndStephanny  12.05.2015, 11:00

 Doch, auch für Vermieter gibt es Stornierungsklauseln. Z.B. die Nichtanreise, welche der Poster als Definierungssache auslegt. Und wir sind bei der Geschichte nciht dabei, also kann man nicht grundsätzlich sagen, der Vermieter darf nicht stornieren.

Genesis82  13.05.2015, 10:05
@BerndStephanny

das ist zwar richtig, allerdings ist es in diesem Fall keine Nichtanreise, weil der Vermieter informiert wurde. Ich als Vermieter meiner Ferienwohnung würde in so einem Fall auf keinen Fall kündigen, sondern würde mich freuen, dass die Nacht bezahlt wird, aber in der Zeit keine Kosten entstehen. Und falls vorher auch schon Gäste da waren hab ich sogar noch mehr Zeit für die Reinigung.

Wäre nicht Bescheid gesagt worden, würde die Sache schon anders aussehen.

Wenn du den Vertrag vollständig erfüllst (zahlst), dürfte das nicht der Fall sein. Hast du eine Anzahlung geleistet?