Stornierung des Beherbergungsvertrages durch Vermieter
Kann ein Vermieter ein Zimmer einfach so stornieren (Aufenthalt war 5 Tage) wenn wir am Anreisetag früh Bescheid sagen das wir erst am nächsten Tag kommen können, wir auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und schlichtweg gegen 20 Uhr nach Hause gekommen sind. Die Stornierung war im E-Mail Postfach bevor ich Möglichkeit hatte mich zu melden. Vertrag ist Vertrag und kann doch aus diesen Gründen nicht einfach gekündigt werden. Er gab als Grund Nichtanreise an, dies stellt für mich ein weitläufigen Begriff her. ich denke hier eher das booking.com mit nichtanreise hier meint, wenn man den gesamten Urlaub über fern bleibt. Nichtanreise, verspätete anreise und vorzeitige abreise sind doch ein paar andere Schuhe oder sehe ich das falsch. und selbst wenn ich verspätet anreise, bin ich trotzdem verpflichtet den gesamten mietpreis zu zahlen wieso also stornieren. es handelt sich hier um eine pension mit 2 Gästezimmern.
3 Antworten

Da hilft nur ein Blick ins Kleingedruckte weiter. Vorher sollte geklärt sein, mit wem Du welchen Vertrag geschlossen hast.

Hier ist kein Grund für ein Storno gegeben, da Ihr ja "nur" verspätet anreist. Ein Vermieter kann (und wird) in so einem Fall trotzdem die gesamte Aufenthaltsdauer in Rechnung stellen. Evtl. wäre ein kleiner Mehraufwand gerechtfertigt, z.B. wenn es ein Ferienhaus mit mehreren Wohneinheiten ist und die Anreise generell an einem Samstag erfolgt und jetzt der Vermieter an einem Tag zusätzlich zur Schlüsselübergabe kommen muss.
In den Vermietungsbedingungen stehen die Stornierungsbedingungen drin. Für den Mieter sind sie in der Regel so, dass er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt stornieren kann (evtl. mit Stornogebühren), für den Vermieter gibt es die Stornomöglichkeit normalerweise nicht oder nur in ganz besonderen Ausnahmefällen (z.B. nicht fristgerecht bezahlt, Wohnung abgebrannt, ...)

das ist zwar richtig, allerdings ist es in diesem Fall keine Nichtanreise, weil der Vermieter informiert wurde. Ich als Vermieter meiner Ferienwohnung würde in so einem Fall auf keinen Fall kündigen, sondern würde mich freuen, dass die Nacht bezahlt wird, aber in der Zeit keine Kosten entstehen. Und falls vorher auch schon Gäste da waren hab ich sogar noch mehr Zeit für die Reinigung.
Wäre nicht Bescheid gesagt worden, würde die Sache schon anders aussehen.

Wenn du den Vertrag vollständig erfüllst (zahlst), dürfte das nicht der Fall sein. Hast du eine Anzahlung geleistet?
Doch, auch für Vermieter gibt es Stornierungsklauseln. Z.B. die Nichtanreise, welche der Poster als Definierungssache auslegt. Und wir sind bei der Geschichte nciht dabei, also kann man nicht grundsätzlich sagen, der Vermieter darf nicht stornieren.