StockX - Umsatzsteuer - Gewerbe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geh doch zum Steuerberater, sonst kommst du noch in Teufels-Küche, wenn der sich verrechnet ist es dann auch nicht mehr dein Problem.

Paddelfan  27.07.2020, 03:15

Das ist leider nicht ganz korrekt. Im Aussenverhältniss haftet der Mandent durchaus für die Fehler seines Steuerberaters. Im Innenverhältnis ist dieser jedoch seinem Mandanten für Beratungsfehler schadesnsersatzpflichtig.

Es fällt mir schwer, dieses Verfahren mit deutschem Recht in EInklang zu bringen...

Wenn ein deutscher Kunde bei dir Schuhe kauft, hat er jede Menge Rechte. Die kannst du ihm gar nicht vorenthalten. Und wer zahlt den Zoll bei Einfuhr nach D und wer zahlt den Zoll beim Verkauf ins Ausland (außerhab EU)? Und wenn du nicht weißt, wo der Käufer lebt (evtl in D?), wie kannst du dann wissen, ob du MwSt erheben und abführen musst. Bei so teurer Produkten kommst du vielleicht über die Grenze für Kleinunternehmer (22.000 € Umsatz).

ich bin ein junger Unternehmer und verkaufe "Sneaker", also im klassischen Sinne handel ich mit Schuhen.

Hast du ein Gewerbe angemeldet?

Woher beziehst du die Schuhe, die du verkaufst?

Ich glaube dein Business besteht aus diesem einen Paar Sneekers - kann das sein?

https://www.youtube.com/watch?v=AEM1e0d1NP0&feature=emb_logo

https://www.youtube.com/watch?v=VCPfHmRU64A

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ulliOttmann  27.07.2020, 03:33

Ich weiß nicht ob man ein "Gewerbe" irgendwo anmelden muss, das hab ich bisher noch nicht gehört. Ein Handelsgewerbe aber muss man eintragen. Ein Handelsgewerbe muss natürlich zuvor rechtlich überhaupt mal als Gewerbe eingestuft sein (das funktioniert aber soweit ich weiß nicht über eine Anmeldung irgendwo). Das er ein Gewerbe hat würde ich mal bejahen. Dann die Frage ob er ein Handelsgewerbe hat:

Eine Voraussetzung, die immer zur Folge hat, dass ein Gewerbe als Handelsgewerbe zählt wäre, dass das Gewerbe der Art nach kaufmännisch eingerichtet sein muss, das mag bei einem Kiosk eher nicht der Fall, aber sobald ich mit Ratenzahlungen anfange oder so wie hier (meiner Meinung nach - da könnte ich auch flasch liegen, bin mir aber schon sehr sicher, dass das kompliziert genug hier ist) mit komplizierten Verrechnungen von Provisionen und Gebühren mit einem weiteren Händler anfange, ist das viel zu kaufmännisch eingerichtet.

Deshalb denke ich er müsste das im Handelsregister eintragen lassen als Handelsgewerbe. Keine Ahnung ob er das getan hat, wenn nicht sollte er das mal machen und sowieso mit dem ganzen Rotz, wie ich bereits geschrieben habe einfach zum Steuerberater gehen.

heurekaforyou  27.07.2020, 06:07
@ulliOttmann

Hallo Ulli,

vielen Dank für deine Meinung zum Thema.

Im Folgenden versuche ich einmal die Rechtslage so kurz wie möglich und so lang wie nötig zu beschreiben.

Wer betreibt ein Gewerbe?

Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung "auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert.

Eine Eine Gewerbe-Anmeldung erfolgt durch das örtliche Gewerbeamt.

Die Gewerbe-Anmeldung für den Onlinehandel als Einzelunternehmen oder einer GBR ist einfach und erfordert neben der Anmelde-Gebühr keine speziellen Nachweise, wie etwas kaufmännisches Wissen, Kenntnisse im Steuerrecht oder ähnliches.

Der Unterschied zwischen dem Handelsgewerbe und einem Handelsunternehmen

Der Begriff des Handelsgewerbe ist von dem des Handelsunternehmens zu unterscheiden. Zwar ist ein Handelsunternehmen auch ein Handelsgewerbe, der Zweck eines Handelsunternehmens (im Gegensatz zum Produktionsbetrieb) besteht jedoch darin, nahezu ausschließlich Produkte (sogenannte Handelswaren) von anderen Betrieben (also Handelsunternehmen oder Produktionsbetrieben) zu kaufen und diese Produkte wiederum gewinnbringend weiter zu veräußern. Der gesamte Handel gilt als Handelsunternehmen.

Die Rechtsprechung geht bei einem Jahresumsatz mehr als 250.000 Euro von einem Handelsgewerbe aus

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgewerbe

aber sobald ich mit Ratenzahlungen anfange oder so wie hier (meiner Meinung nach - da könnte ich auch falsch liegen, bin mir aber schon sehr sicher, dass das kompliziert genug hier ist) mit komplizierten Verrechnungen von Provisionen und Gebühren mit einem weiteren Händler anfange, ist das viel zu kaufmännisch eingerichtet.

Ist nicht so kompliziert, wie es vielleicht den Anschein hat.

Für das Finanzamt sind für die Besteuerung nur die erzielten Umsätze entscheidend.

Wie und ob überhaupt der Käufer bezahlt, spielt da zunächst einmal eine untergeordnete Rolle.

Ansprüche des Verkäufers aus einem Kaufvertrag berühren nicht das Steuerrecht.

Tipp: Händler können beim Finanzamt einen Antrag auf die sog. "Ist-Besteuerung" stellen.

In diesem Fall wird nur die MwSt. von Kaufsachen erhoben, die auch tatsächlich bezahlt wurden.

Was es mit dem Verkauf von Waren in die USA im Bezug auf die MwSt. auf sich hat, wird hier erklärt:

System der US-amerikanischen SalesTaxes

http://www.umsatzsteuer-national-und-international.de/PDF/Laenderanhaenge/LaenderanhangUSA.pdf

Noch verständlicher ist die Beschreibung auf der Stockx-Seite, die der Fragende genannt hat.

Meine persönliche Meinung ist:

Der Fragende ist kein Unternehmer im rechtlichen Sinne.

Wer einen Onlinehandel mit Schuhen betreiben will, muss über entsprechende Kapazitäten verfügen.

Der Fragende betont den Ankauf der Schuhe. Damit ist er auch nicht Vermittler, sondern Eigentümer der Ware!

Leider fehlen wichtige Informationen. Der Fragende sieht sich offensichtlich auch nicht verpflichtet hier Abhilfe zu schaffen.

Tipp: Sollte ich mich umständlich ausgedrückt oder Antworten vergessen haben, frag doch bitte einfach noch mal nach.

Für den Moment - einen guten Start in die neue Woche!

ulliOttmann  27.07.2020, 06:21
@heurekaforyou

Also wir haben das an der Universität so gerlernt, dass kompliziertere Ratenzahlungen beispielsweise schon das Kriterium im HGB für ein Handelsgewerbe wirksam machen, bezüglich der kaufmännischen Art, aber die reden da auch viel allgemein, wie hart das wirklich ausgelegt wird, mag eine andere Geschichte sein.