Umsatzsteuer bei Verkauf eines PKW an Privat, wenn der PKW im Vorfeld von einem Unternehmer abgekauft wurde?

2 Antworten

Hallo,

Du verkaufst auch an den Endkunden regelbesteuert mit vollem MwSt.-ausweis und kannst die Vorsteuer aus dem Einkauf geltend machen.
Findet man übrigens bei Gebrauchtwagenhändlern häufig, weil solche Autos wegen des MwSt.-ausweises für den Export interessant sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hey, super danke für dir schnelle und Aufschlussreiche Antwort :)

In meiner Aufgabenstellung steht noch drin, dass das Fahrzeug im Vorfeld aufbereitet wurde. Unter anderem wurden lohnkosten des eigenen Werkstattpersonals (Lohnselbstkosten einschl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) als Aufwendungen verursacht. Müsste ich diese noch steuerlich berücksichtigen? Danke nochmals!!

@Kekscore981

Gern geschehen. Ja, die Aufbereitungskosten sind Betriebsausgaben. Bei dabei zugekauften Materialien und Fremdleistungen (z.B. Lackierer) kann wieder die Vorsteuer geltend gemacht werden.
Man sollte also schon bei regelbesteuerten Fahrzeugen (nicht nur bei diesen) gut rechnen können.

@DerAlte54

Das klingt super :) das heißt also, wenn wie in meinem Fall 380 Euro Lohnselbstkosten angefallen sind, kann ich diese vollständig als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen? War etwas unschlüssig, da der Arbeitgeberanteil zur soziversicherung in der Aufgabenstellung mit explizit erwähnt wurde (also das dieser sich in den 380 Euro befindet)

@Kekscore981

Ne, ne ... Du mußt die umsatzsteuerliche Behandlung von der einkommenssteuerlichen trennen.

Beispiel: Du verkaufst so eine Schleuder für 11.900 EUR incl. MwSt.(= 10.000 netto). Da bekäme das FA 1.900 MwSt. von Dir.
Du hast die Gurke aber für 9.500 EUR incl. 19% MwSt. gekauft (= 7,983,19 netto). Die 1.516,81 EUR MwSt. aus dem Ankauf kannst Du in der Ust-Voranmeldung gegenrechnen. Sozusagen ein durchlaufender Posten. Dann bekommt das FA 383,19 EUR Umsatzsteuer von Dir.

"Verdient" hast Du an dem Deal dann VK - EK - Ust. = 2.016,81 EUR. Kannst auch gleich nur netto rechnen.

Von diesen 2.016,81 EUR darfst Du dann alle Deine sonstigen Ausgaben bestreiten, also auch die Lohnkosten einschließlich der AG-Anteile. Wenn Du dann die 380 EUR als Betriebsausgaben (Lohnkosten usw.) absetzt, hättest Du 1.636,81 zu versteuernde Einnahmen. Eine Traumrendite wär das im Gebrauchtwagenhandel.

Hoffe, ich habe Dir nichts falsches erzählt. Ist schon an die 17 Jahre her, dass ich das letzte Mal Buchhaltung gemacht habe. Aber das Finanzamt hatte meine Rechenkünste immer akzeptiert :-)

@Kekscore981

Wenn Umsatzsteuer von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellt wird, dann kann diese ggf. als Vorsteuer geltend gemacht werden. Lohnkosten enthalten keine Umsatzsteuer, und sie sind auch keine.

@DerAlte54

Ou das klingt alles so super simpel wenn du es erklärst. Darf ich dich als Prof. Für meine Uni vorschlagen? 😅 Vielen vielen Dank! Ich bin überglücklich, solch jemand erfahrenen hier getroffen zu haben und du hast mir echt extrem weitergeholfen! Ich versuche jetzt erstmal alles mit meinen Werten zu ergänzen und voran zu kommen. Saß da wirklich gestern und heute bis abends dran. Falls ich noch eine frage hätte, dürfte ich da nochmal deine Zeit in Anspruch nehmen? :) danke danke danke!

@Kekscore981

Klar, immer. Aber prüf das bitte, was ich geschrieben habe. Die Weisheit habe auch ich nicht mit Löffeln gefressen.
Jedenfalls weißt Du nun, warum unter Geschäftsleuten praktisch immer nur mit Nettowerten operiert wird. Vereinfacht vieles.

@DerAlte54

Vielen vielen Dank :)

Ich muss nochmal nerven. Also erstmal hab ich die ganzen Ideen für meine Aufgabe umgesetzt und es macht für mich auch ziemlichen Sinn. Laut EStG sind die lohnkosten auch voll Abzugsfähig. Demnach kann ich meinen steuerlich ansetzbaren veräußerungsgewinn dahingehend kürzen.

Nun habe ich noch zwei weitere Teilaufgaben

1. Es wurden noch 4 Scheiben für die bremsen von einer privatperson und gebraucht gekauft für 238 Euro

2. Eine lackierung des Wagens bei einem fremden lackierbetrieb. Rechnung 200 Euro plus 38 Euro Umsatzsteuer (Rechnung wurde jedoch noch nicht beglichen, wegen mangelhafter Durchführung - wir liegen im Rechtsstreit mit dem Lackierer)

Grundsätzlich hätte ich jetzt gedacht, dass ich die bremsscheiben als Differenzbesteuerung ansetzen kann (jedoch fehlt mir hierfür der Verkaufspreis, welcher ja nicht vorliegt, da sie in den verkauften gebrauchtwagen verbaut wurden) demnach gehen ich stark davon aus, ich muss diese bremsscheiben der Reparatur insgesamt zuwenden. Der arbeitslohn beläuft sich auf 390 Euro und überwiegt. Ist der Ansatz schonmal richtig?

Bei der zweiten Teilaufgabe bin ich etwas überfragt. Hat der rechtsstreit und die nichtbezahlung Auswirkung?

Vielleicht kannst du mir nochmal helfen, ich hab es bei dir so gut verstanden :) vielen Dank!

@Kekscore981

Ich antworte mal direkt auf Deine Punkte

"... Demnach kann ich meinen steuerlich ansetzbaren veräußerungsgewinn dahingehend kürzen..."

Jau, korrekt.

"1. Es wurden noch 4 Scheiben für die bremsen von einer privatperson und gebraucht gekauft für 238 Euro"

Kein Vorsteuerabzug möglich, da MwSt. nicht ausweisbar. Aber als Betriebsausgaben in der Einkommenssteuer abzugsfähig.

"2. Eine lackierung des Wagens bei einem fremden lackierbetrieb. Rechnung 200 Euro plus 38 Euro Umsatzsteuer (Rechnung wurde jedoch noch nicht beglichen, wegen mangelhafter Durchführung - wir liegen im Rechtsstreit mit dem Lackierer)"

Im Vorsteuerabzug und in der Einkommenssteuer abzugsfähig. Ob sie beglichen wurde, ist zunächst mal unerheblich - mit Einschränkung siehe Link unten. Da bin ich mir aber nicht 100% sicher.

"... Grundsätzlich hätte ich jetzt gedacht, dass ich die bremsscheiben als Differenzbesteuerung ansetzen kann (jedoch fehlt mir hierfür der Verkaufspreis, welcher ja nicht vorliegt, da sie in den verkauften gebrauchtwagen verbaut wurden) demnach gehen ich stark davon aus, ich muss diese bremsscheiben der Reparatur insgesamt zuwenden. Der arbeitslohn beläuft sich auf 390 Euro und überwiegt. Ist der Ansatz schonmal richtig? .."

Ja, sehe ich genau so. Wenn Du die verranzten gebrauchten Bremsscheiben einzeln verhökern würdest, dann greift die Differenzbesteuerung :-)

"... Bei der zweiten Teilaufgabe bin ich etwas überfragt. Hat der rechtsstreit und die Nichtbezahlung Auswirkung? ..."

Ja, ich auch. Wenn Du bilanzierst - und das dürfte im Gebrauchtfahrzeuggeschäft überwiegend der Fall sein, dann nicht. Bei der Einnahmeüberschußrechnung muß ich passen, würde aber meinen, dass ich die dann nicht abziehen kann, da keine Ausgabe geflossen ist.

https://www.betriebsausgabe.de/wiki/umsatzsteuervorauszahlung/

Gruß :-)

@DerAlte54

Du bist auf jeden Fall mein Retter in der Not! :-) ich wäre sonst noch komplett verzweifelt, so hab ich auf jeden Fall schonmal ein paar gute Ansätze.

https://www.bilder-upload.eu/bild-b00c04-1574976371.jpg.html

Ich hab dir mal die Aufgabenstellung als Bild hochgeladen. Vielleicht ist es dann noch etwas einsichtiger für dich.

Also würde ich die 238 Euro der Bremsscheiben als BA abziehen, abziehen vom Gewinn, den ich aus meinem Verkauf errechnet habe und für die lackierkosten die Vorsteuer wiederholen und die 200 Euro nochmals vom Gewinn runter, also grundsätzlich alles abziehbar? Vielleicht fällt dir bei der Aufgabe noch etwas auf :) aber trotzdem, du weißt nicht wie dankbar ich bin!

@Kekscore981

Danke, das macht die Sache etwas klarer. Mit dem Umsatzvolumen gehe ich von einer Bilanzierungspflicht aus. Trotz Dipl.-Ing. sehe ich hier in der Tätigkeit jetzt mal keinen typischen Freiberufler, und eine GmbH ist das auch nicht.

Würde das genauso machen wie Du.

Sonst fällt mir nur auf, dass man für 200 EUR netto keine vernünftige Lackierung an Beifahrertür und Kotflügel erwarten kann. Der Rechtsstreit wundert mich also nicht :-)

@DerAlte54

Gut dann denke ich, wenn zwei einer Meinung sind, wird schon was dran sein ☺️ herzlichen Dank nochmal! Falls dir doch noch spontan was zur Aufgabe einfällt, kannst du es ja gerne schreiben, sonst wünsche ich dir einen angenehmen Abend und einen schönen Start ins Wochenende!

@Kekscore981

Danke, Dir auch & viel Erfolg bei Deinem Studium :-)

Ja genau.

Die Differenz Besteuerung kann hier nicht angewendet werden. Beim Ankauf hatte der Unternehmer ja auch einen Vorsteuerabzug so das diese auch gar nicht nötig ist.

Allerbesten dank für die schnelle Antwort :)