Umsatzsteuer auf Einkommen aus den USA

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Dein Kunde ist die Agentur in den USA, nicht der Endkunde, der bei der Agentur die Bilder einkauft.

Da Dein Kunde in den USA sitzt, fällt für Deine Honorare keine Märchensteuer an und Du musst keine Umsatzsteuer abführen. Das sollte aus Deinen Rechnungen allerdings auch eindeutig hervorgehen, und die Agenur darf natürlich auch keine Umsatzsteuereinnahmen an Dich weitergeben.

Du bist Unternehmer. Die Agentur ist Unternehmer. Grundsätzlich ist die sonstige Leistung dann in den USA zu versteuern, außer es handelt sich bei der Erstellung der Bilder und Grafiken um eine künstlerische Leistung, dann ist der Ort der sonstigen Leistung da, wo das Bild bzw. die Grafik erstellt wird. Das dürfte dann Deutschland sein.

Das Geld wird aber in bei der Agentur in den USA verdient! Einkommensteuer, zahle ich auf die Umsätze in Deutschland! Mir geht es aber um die Umsatzsteuer, die bei einem Umsatzsteuerpflichtigen Gewerbe auf Einnahmen zahlen muss. Meine Frage ist eben, ob ich aus Einnahmen aus den USA, da kommt das Geld definitiv her, Umsatzsteuer zahlen muss!...

@cellus28

Bei der Umsatzsteuer ist es egal wo das Geld ist oder herkommt oder sonst etwas. Es geht schlichtweg darum, wo der Umsatz ausgeführt, und wo der Ort des Umsatzes ist, bestimmt sich bei sonstigen Leistungen nach §3a UStG. Und Absatz 2 dieses § 3a UStG sagt, dass bei zwei Unternehmern der Ort da ist, wo der Empfänger der Leistung sitzt. Der Empfänger der Leistung, also der, der zahlt, sitzt in den USA. Somit ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar, außer, Du erbringst eine künstlerische Leistung, denn dann wäre der Ort der Leistung da, wo die Leistung erbracht würde, und da Du die Leistung wohl in Deinem Arbeitszimmer erbringst, welches in Deutschland ist, wäre die Leistung doch hier steuerbar.

Bevor wir also 100%ige Aussagen machen können, müssen wir erst Mal wissen, was genau für Bilder und Grafiken das sind.

@cellus28

Bei der Umsatzsteuer ist es egal wo das Geld ist oder herkommt oder sonst etwas. Es geht schlichtweg darum, wo der Umsatz ausgeführt, und wo der Ort des Umsatzes ist, bestimmt sich bei sonstigen Leistungen nach §3a UStG. Und Absatz 2 dieses § 3a UStG sagt, dass bei zwei Unternehmern der Ort da ist, wo der Empfänger der Leistung sitzt. Der Empfänger der Leistung, also der, der zahlt, sitzt in den USA. Somit ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar, außer, Du erbringst eine künstlerische Leistung, denn dann wäre der Ort der Leistung da, wo die Leistung erbracht würde, und da Du die Leistung wohl in Deinem Arbeitszimmer erbringst, welches in Deutschland ist, wäre die Leistung doch hier steuerbar.

Bevor wir also 100%ige Aussagen machen können, müssen wir erst Mal wissen, was genau für Bilder und Grafiken das sind.

ich denke schon, es handelt sich hierbei wenn ich mich nicht irre um eine sonst. leistung und diese wird versteuert in dem land, von dem aus der leistungsempfänger sein unternehmen betreibt, also müsste es in deutschland versteuert werden. ich hoffe ich hab die frage richtig verstanden

Einkommensteuer muss ich natürlich auf die Provisionen an das deutsche FA zahlen! Das ist klar! Mir geht es um die 19% Umsatzsteuer, die bei einem Wechsel vom Kleinunternehmer zum Umsatzsteuerpflichtigengewerbe wegen Umsätze über 17500 Euro anfällt Von der Agentur erhalte ich Quittungen über die Provisionen ohne ausgewiesene UsSt.