Stimmt es, dass Yorkshire-Terrier nicht als Hunde im Sinne des Mietgesetzes stehen?

11 Antworten

Die Haltung sog. "Kleintiere" kann vom Vermieter grundsätzlich nicht verboten werden und ist auch ohne dessen Erlaubnis zulässig, wie der BGH kürzlich (BGH, Urt. v. 14.11.2007 - VIII ZR 340/06) bestätigte.

Aber was ist eigentlich ein "Kleintier"?

Allgemein fallen unter den Kleintierbegriff alle Haustiere, von denen aufgrund ihrer Art, Größe, Lebensweise und ihres Verhaltens keine Beeinträchtigungen der Mietsache oder anderer Mieter befürchtet werden müssen.

Nicht zu den Kleintieren in diesem Sinne zählen und kleine Hunde, wie sich der oben zitierten Entscheidung entnehmen lässt.

alexanderb  10.01.2008, 16:33

Ja, aber wie schon gesagt hat das LG Kassel bereits einmal entschieden, dass ein Yorkshire-Terrier der Kleintierhaltung zuzuordnen sei.

http://alexdogblog.blogspot.com/2007/09/yorkshire-terrier-bellende.html

Es hat auch schon Amtgerichtsurteile gegeben, wonach besonders kleine Hunde unter "Kleintiere" fallen, deren Haltung in Mietwohnungen gestattet ist, wenn Nachbarn nicht belästigt und keine Schäden verursacht werden. Es gibt aber m.E. gute Argumente für die Ansicht Hund ist Hund; siehe Antwort von gutefee. Als Mieter würde ich mit Yorkshire-Terrier vorsichtig sein, wenn Hundehaltung vertraglich ausgeschlossen ist.

Hallo Ja es stimmt.Yorkshire gehen als Kleintiere durch.kam gestern im Fernseh mit AZ und allem drum und dran.Die können NICHT verboten werden.Auch wenn es im Mietvertrag steht.

vg

Catfan  07.01.2008, 16:26

hier noch einmal Infos http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=ratg&itemid=10284&detailid=396858

Eddy21  08.01.2008, 08:44

Unter Kleintiere steht aber meist, Zierfische und Vögel etc. Hunde und Katzen sind hiervon ausgenommen !

Catfan  08.01.2008, 08:50
@Eddy21

hallo Eddy les dir bitte den Artikel durch,dort steht klar das Yorkshire erlaubt sind!!!!!!!!und das Urteil welches hier beschrieben steht wurde auch im Fernseh erörtert. Desweiteren sind nicht immer Katzen grundsätzlich ausgenommen...auch da gibt es andere Urteile.

In diesem Fall war die Frage aber wegen den Yorkshire Hunden gestellt.

vg

Je1989xxx  16.02.2011, 13:37
@Eddy21

Ist so! Steht drinn! Auch beim Mieterbund!

gutefee - Irrtum! Nach dem Mietgesetz zählen Yorkshire-Terrier nicht zu den Hunden, sondern zu den Kleintieren und müssen daher dem Vermieter nicht angegeben werden. Voraussetzung für die ungenehmigte Haltung von KLleintieren ist, dass sie die Nachbarn nicht durch übermäßigen Geruch oder Lärm belästigen. Das is bei einem Goldfisch sicher nicht der Fall - grins. Bei einem YT kann es zu Problemen führen, wenn er sich zum Kläffer entwickelt. Aber auch hier gilt: Wenn die Nachbarn sich nicht beschweren, passiert nichts. Somit: Hund ist eben nicht gleich Hund! Jedenfalls nicht nach dem Mietrecht. Hier ist er einem Goldhamster gleichzusetzen. Auch hier: Wenn das Teil stinkt wie die Pest und sich ein Nachbar beschwert, fangen die Probleme an. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Einigung: 1.Sie lassen sich von Ihrem Vermieter im Vertrag schriftlich bestätigen, dass Sie Haustiere halten dürfen. Dann sind fast alle Tiere erlaubt - außer sie gefährden das Wohl der Allgemeinheit. Nicht eingeschlossen in diese Regelung sind bestimmte Hunderassen, Ratten, Vogelspinnen und Gift- und Würgeschlangen. Für sie braucht man eine Sondergenehmigung und das Einverständnis der Mitbewohner. 2.Ihr Vermieter gibt seine Zustimmung nur im Einzelfall mit schriftlicher Genehmigung. Daran sind Sie gebunden, so das Gericht. Sprechen Sie die Anschaffung eines Tieres also mit dem Wohnungsbesitzer ab und lassen sich das Einverständnis schriftlich geben. 3.Im Vertrag steht gar nichts über Tierhaltung. Dann gelten die allgemeinen Regeln: Kleintiere auf jeden Fall, bei Hunden und Katzen Vermieter fragen! 4.Das Halten von Hunden und Katzen ist laut Mietvertrag komplett untersagt. Dagegen, so die Gerichte, ist kein Kraut gewachsen. Allerdings muss der Vermieter in Ausnahmefällen der Anschaffung eines Tieres zustimmen - zum Beispiel, wenn Sie einen Blindenhund brauchen oder wenn ein Hund aus therapeutischen Gründen unbedingt nötig ist.(Entnommen Tiere und Natur Bay. Fernsehen)

kunni  08.01.2008, 13:05

Ergänzung: Selbst Chinchillas gehören zu den Kleintieren. So hat das AG Hanau entschieden, dort ist ein Mieter mit 5 Chinchillas vor Gericht gezogen (3 Zimmerwohnung) Käfighaltung.---AG Hanau-Urteil vom 18.2.2000 - 90 C 1294/99-90, (WM 2002,S.91)

DieAerzte  15.09.2008, 13:05
@kunni

so ist des DH!!

kiara10  28.08.2010, 14:19

jaa du hast vollkommen recht emizin! dass kam acu in den rtlnachrichten mal vor... deshalb habe ich mir auch ein yorjshire terrier gekauft weiles in unsere wohnung eig. nicht erlaubt ist.!

luxuryretreat  06.08.2014, 14:59
@kiara10

Na dann .... wenn es in den RTL Nachrichten erwähnt wurde dann ist das ja perfekt .... ich lach mich weg