Wieviel Hunde dürfen auf einem Erholungsgrundstück (Pacht) gehalten werden?

3 Antworten

Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet.

Genau das ist das Problem. Grundsätzlich wird man hier kein Hundehaltungsverbot durchsetzen können, aber werden Nachbarn z.b. durch Hundegebäll gestört ist die Sachlage anders. Bei 6 Hunden auch bei Huskies die immer im Rudel leben sollten stellt es den Tatbestand einer Zucht dar. Was ihren Pachtvertrag angeht hier insbesondere der Kündigung ist es so das der Vermieter für den Fall das es keine Regelung im Pachtvertrag gibt zum Ende eines Pachthalbjahres kündigen kann. Ich empfehle Ihnen ein klärendes Gespräch mit dem Verpächter zu suchen.

Hallo Struppi26,

es war doch eine Schnapsidee sechs (!) Sibirian Husky's quasi in Zwingerhaltung auf einem Pachtgrundstück inmitten von Einfamilienhäusern unterzubringen.

  • jetzt ungeachtet von meiner Ablehnung der Zwingerhaltung - der Lärmpegel durch Hundegebell musste doch die Nachbarschaft herausfordern. Nachdem Gemeinwohl immer vor Eigenwohl geht hast Du gerichtlich schlechte Karten und solltest dieses Abenteuer lassen.

Grundstück in reinem Gewerbegebiet suchen, käuflich erwerben, dorthin Dein Wohnhaus bauen, so lebst Du in Zukunft - wie ein Eskimo - bei Deinen Hunden.

Das ist die einzige Form der Lebensweise welche es erlaubt 6 Hunde ( auch Husky's) zu halten. Unter Deinem Hobby sollten weder die Hunde noch irgendwelche Nachbarn leiden müssen!

Der Unterschied zwischen Pacht und Miete ist, daß bei einem Pachtvertrag zusätzlich zur Nutzung der Mietsache auch noch die Fruchtziehung erlaubt ist. Da es z.B. so ist, daß Pächter öfters Grundstücke suchen wo die Hundehaltung erlaubt ist, könnte ich mir vorstellen, daß der Verpächter diese Hundehaltung evtl. auch verbieten kann. Der Gesetzgeber behandelt Miete und Pacht zusammen ab §§ 535 ff. BGB.

Es wurde nie danach gefragt ob ich auch darauf Hunde halten möchte / mitbringe. Angepachtet habe ich das Grundstück vor 4 Jahren mit 3 Hunden, Ärger gibt es erst seit letztem Jahr August, als ich auf 6 aufgestockte.

@Struppi26

Das Problem ist, daß der sich ein Mieter/oder Pächer nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen kann und wenn die Hunde nun einige Anwohner stören, evtl. diese nun auch weg müssen.

Du kannst natürlich auch einen Anwalt fragen - da Du die Hunde ja nicht auf dem Grundstück lassen willst, wird Dir, wenn der Verpächter Ernst macht, auch nichts anderes übrig bleiben.