Mietminderung wegen Hundehaltung

12 Antworten

nein, warum auch. Mietminderungen kann man bei starker Beeinträchtigung machen wie zb Schimmel.

Nicht aber bei Hunden.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in Deinem Mietvertrag steht, dass garantiert wird - keine Hunde wären im Haus. Wenn dann steht entweder im Mietvertrag ein Hundehaltungsverbot - in dem Fall weißt Du aber nicht, ob dies bei den andere Mietern auch steht (vielleicht nur bei Dir). Oder es steht in der Hausordnung. Der Vermieter kann jedoch Ausnahmen machen. Ob und in wie fern Ausnahmen gemacht wurden, weißt Du nicht. Es gibt auch teilweise Möglichkeiten einen Hund zu halten, trotz Verbot.

Das Einzigste was Du tun kannst - frag den Vermieter warum trotz Hundeverbot Hunde da sind. Vielleicht weiß er es gar nicht.

Übringes zu Besuch darf ein Hund auch über mehrere Wochen kommen, trotz Hundeverbot. Also wenn der Hund erst seit ein paar Wochen da sein sollte, solltest Du erst einmal sicherstellen, ob er da lebt oder auf Besuch ist.

Man sollte immer schauen, dass man sich mit allen Nachbarn gut versteht. Wenn der Hund Dich nun nicht extrem beeinträchtigt (wüßte auch nicht warum), dann versuche es zu akzeptieren. Sollte der Hund zb viel bellen etc. - dann sprich erst mit den Nachbarn.

Wenn du als Mieter trotz Verbot in deinem Mietgebrauch nicht unerheblich eingeschränkt bist, kannst du auch die Miete mindern. Die Minderung muss NICHT vorher bekannt gegeben werden. Auch ist es nicht immer erforderlich, dass dem Vermieter die Möglichkeit eingeräumt wird, den Mangel zu beseitigen.

Aber Hundehaltung ist ein heikles Thema und die Mieter können unter Umständen trotz einer etwaigen Vertragsklauseln berechtigt sein, dass sie einen Hund halten dürfen.

Eine Mietminderung beantragt man nicht. Ich denke auch nicht, dass hier eine Mietminderung gerechtfertigt ist. Informieren den Vermieter, so dass er entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Erst wenn deine Wohnqualität NACHWEISLICH durch die Hundehaltung beeinträchtigt würde, kannst du den Vermieter auffordern, den Mangel abzustellen. Wenn er dann untätig bleibt, kannst du VERSUCHEN, eine Minderung durchzusetzen.

Du musst dann eine konkrete Beeinträchtigung nachweisen. Der Vermieter könnte dann diese Minderung vom Vertragsstörer (Hundehalter) wieder einfordern