Stimmt es, dass es gesetzlich festgesetzt wurde, dass Wasseruhren in jeder Wohnung Pflicht sind?

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Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung und dementsprechenden Ausstattung der Wohnungen mit Warmwasserzählern ist bundeseinheitlich in der Heizkostenverordnung geregelt. Demnach mußten nach Inkrafttreten der HKVo 1981 Neubauten grundsätzlich damit augestattet werden.

Bezüglich Nachrüstungen war u. ist der Vermieter dann nicht nach § 11 der Heizkostenverordnung verpflichtet, verbrauchsabhängig abzurechnen und Warmwasseruhren nachträgl. einzubauen, wenn:

◦die Verbrauchserfassung unwirtschaftlich ist. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für die Erfassung des Verbrauchs extrem hoch oder die Heiz- und Wasserkosten sind außergewöhnlich gering (Niedrigenergiehäuser) sind ◦die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich ist ◦die Mieter den Wärmeverbrauch in den angemieteten Wohnungen nicht beeinflussen können (in Alters- und Pflegeheimen, Studenten- und Lehrlingsheimen) ◦der Vermieter eine besonders energiesparende Heizanlage betreibt (z.B. Solaranlage).

Bei Bestandsgebäuden ist i.d.R. davon auszugehen, das der Einbau von Warmwasserzählern selbst bei der billigsten Ausführungsvariante unwirtschaftlich ist.

Eine Verpflichtung o. Nichtverpflichtung bezügl. des Einbaus von Kaltwasserzählern ist inden jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Länder geregelt (Bayern z.B. hat diesbezügl. gar keine Regelung).

Die Verpflichtung zur nachträglichen Ausstattung von Wohnungen mit Kaltwasserzählern besteht nur in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (Übergangsfristen + Ausnahmen sind zu beachten).

So weit ist das richtig. Dabei gibt es, wie bei jeder Regel auch Ausnahmen. so wie Übergangsregelungen. Die kann ich dir leier nicht nennen. Aber Mieterbund gibt Auskunft. Oder der Gesetzestext.

Bei Neubauten, ja (ab 1994). Bei Bestandsbauten aber nur insoweit, sofern nicht "die Ausrüstung wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu unverhältnismäßigen Kosten führt". In der Tat ist bei Altbauten die Nachrüstung von Wasseruhren ohne tiefgreifende bauliche Änderungen kaum realisierbar (der Einbau der Uhren ist ja nur ein Teil der Arbeit - es muss dann auch zwingend zu jeder Einheit eine zentrale separate Zuleitung eingebaut werden).

nein -manchmal ist es technisch nicht möglich welche einzubauen. Außerdem ist man mit den Vorgaben einverstanden - fehlen von Wasseruhren - wenn man mit diesem Zustand einzieht.

Eine gesetzliche Verpflichtung kann es bei Neubau geben. Ältere Häuser haben Bestandsschutz.

Nein, eine solche gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Aber andersrum wird ein Schuh draus: Sind in allen, ich betone ALLEN. Wohnungen Wasserzähler installiert, ist nach Verbrauch abzurechenen. Fehlt auch nur in einer Wohnung der Zähler, entfällt diese Pflicht.