Wasseruhr im Kleingarten?
Hallo, alle Pächter in unserem Kleingarten haben Euro 120,00 für den Einbau einer
Wasseruhr gezahlt. Die Uhren wurden im April 17 eingebaut, der Garten wurde
im September 17 verkauft. Es wurde keine Wasser vebraucht. Der Vorstand hat für die 5 Monate alte Wasseruhr Euro 40,00 zurückerstattet, ob wohl lt. Beschluss des
Vorstands die Wasseruhren den Pächtern gehören. Der neue Pächter musste also für die Wasseruhr nichts bezahlen. Ist das so richtig ?
(Die Wasseruhr wurde in die Wertermittlung der Laube mit aufgenommen)
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
1 Antwort
Bei der Wertermittlung werden die Wasserversorgungsleitung und die Wasseruhr nicht berücksichtigt, wenn es laut Bundeskleingartenverordnung geht.
... Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Soweit Regeln für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen von den Ländern aufgestellt oder von einer Kleingärtnerorganisation beschlossen und durch die zuständige Behörde genehmigt worden sind, sind diese bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zugrunde zu legen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html
Meistens erzählen die Vorstände der Kleingärten es nicht nichtig. Es muß also immer eine andere REgelung daher, die es nicht gibt, also muß eine privatrechtiche Vereinbarung her, die aushandelbar ist. Und dagegen streuben sich die Vorstände.
So gesehen könnte der Vorpächter die Wasseruhr ausbauen, wenn der NAchpächter sie nicht bezahlt.
Eine Kleinigkeit am Rande; man kann die Wasseruhr für 12 Euro eichen und muß nichts austauschen, was nicht defekt ist.
Die Einbaukosten einer Wassseruhr und Anschauffungskosten sollte Dir der Vorstand nachweisen, lass Dir mal Unterlagen vorlegen.