Stimmt es das man den Bausparvertrag nach 7 Jahren für alles mögliche ausgeben kann?

8 Antworten

ES kommt auf die Summe an. Bei 5.000,00 EUR frägt keiner nach wofür das Geld verwendet wird. Bei höheren Summen muss belegt werden, dass es für Wohnungsanierung, Hausbau u.s.w. verwendet wird. Dann kommt es auch nicht auf die einzuzahlenden Jahre an, sondern auf die Bewertungszahl, ob er zuteilungsreif ist oder nicht.

Diese 7 Jahre Bindungsfrist gelten für eingezahlte VWL oderWobau, mit Deinem direkt eingezahlem Guthaben kannst Du immer machen was Du wiilst. Ich war BSH-Mitarbeiter.

sergon 
Fragesteller
 10.01.2012, 14:25

Was ist mit dem Guthaben? muss ich das auch 7 jahre laufen lassen??

Was für ein Verkäufer hat Dir denn den Bausparvertrag verkauft wenn er nicht in der Lage ist Dir den zu erklären.

Die 7 Jahre haben Bedeutung wenn Du staatliche Förderungen beantragt hast und diese in den Vertrag geflossen sind dann musst Du so lange warten sonst sind die Förderungen zurück zu zahlen. Grundsätzlich ist eine Wohnwirtschaftliche Verwendung nachzuweisen nicht aber für den ersten noch unter 25 abgeschlossenen Bausparvertrag.

Weitere Informationen können nicht gemacht werden ohne genaue Angaben zu Höhe Tarif Alter VWL WoP usw.

Es kommt auf den Vertrag an den du ausgehandelt hast bei manchen Zahlst du jeden Monat ein und bekommst nochmal einen Bonus wenn du das Geld für den Bau eines Hauses ausgibst

Entscheidend ist, ob Dein Bausparvertrag nach 7 Jahren zuteilungsreif ist, sollte dies so sein, bekommst Du automatisch Post von der Bausparkasse, egal wie diese auch heißen mag. Verzichtest Du auf das Darlehen und lässt Dir nur Dein Guthaben auszahlen, so kannst Du mit dem Geld machen was Du möchtest. Möchtest Du allerdings den ebenfalls mit möglichen Kredit nutzen, so muß eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden.

Hast Du in der Vertragslaufzeit Wohnungsbauprämie bezogen, so ist entscheidend wann Du den Vertrag abgeschlossen hast. War es vor 2008, so kannst Du die WBP auch für Dinge ausgeben, die verwendungsunabhängig sind. Bei allen ab dem 1.1.2008 abgeschlossenen Verträgen wird Dir die Wohnungsbauprämie tatsächlich nur zur Verfügung gestellt, wenn Du eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweist