Was habe ich in für Möglichkeiten?

5 Antworten

Du hättest durch die Anzeige Dein Geld sowieso nicht bekommen. Die führt nämlich nur dazu, dass der Täter für die Straftat bestraft wird, die er begangen hat.

Wenn Du Geld sehen willst, dann mußt Du ihn auf Zahlung des ausstehenden Lohns beim Amtsgericht verklagen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen ihn beantragen.

Es geht da ja nur um die Strafbarkeit der Lohnunterschlagung. Diese "fällt nicht ins Gewicht" weil er so viel anderen Dreck am Stecken hat wofür er bestraft wird. Daher wurde das Verfahren nach §154 eingestellt.  http://dejure.org/gesetze/StPO/154.html

Die andere Sache ist es dann dass Du den unterschlagenen Lohn einforderst. Wahrscheinlich zivilrechtlich.

Ich bin aber kein Jurist.

Worum geht es Dir ?Daß er eine Strafe bekommt oder hast Du noch Geld zu bekommen, welches Du erklagen wolltest ?Für das zweite mußt Du eine Zivilklage anstrengen. Hast Du denn Deine Forderung schon schriftlich vorgebracht ?Ggf. hilft es einen Anwalt einzuschalten, der weiß wie man an das geld kommt.

Worum geht es Dir denn hauptsächlich? Um die Bestrafung des ehemaligen Arbeitgebers? Oder eher darum, den ausstehenden Lohn zu bekommen? Dafür wäre ein Zivilverfahren um einiges hilfreicher.

Hauptsächlich um den Lohn weil er mir Lohn für 3 Monate noch schuldet 

@NEUER1488

Dafür hättest Du ihn nicht anzeigen müssen.

Eine solche Forderung mußt Du durch Zivilklage oder zunächst per Mahnverfahren einfordern.

Die Reihenfolge ist folgende: schriftlicher Forderung mit Terminsetzung; gerichtlichen Mahnbescheid erwirken; Zivilklage einreichen

Dann musst du es Privat einklagen am besten mit einem Rechtsanwalt.