Steuerschulden verjährung

3 Antworten

Steuerschulden unterliegen auch der Verjährung. Dazu trifft die Abgabenordnung (AO) spezifische Regelungen in den §§ 228 bis 232.

Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Steueranspruch erstmals fällig wurde. Sie beginnt jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Festsetzung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis, ihre Aufhebung, Änderung oder Berichtigung wirksam geworden ist. Ist ein Haftungsbescheid ohne Zahlungsaufforderung ergangen, so beginnt die Verjährung nach § 229 Abs. 2 AO erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Haftungsbescheid wirksam geworden ist.

Die Verjährung ist gehemmt, solange der Anspruch wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten 6 Monate der Verjährungsfrist nicht verlangt werden kann.

Die Verjährung wird unterbrochen durch schriftliche Geltendmachung des Anspruchs bei Zahlungsaufforderungen, Vollstreckungsmaßnahmen, Entrichtung eines Teilbetrags, Stundung. Nach der Unterbrechung beginnt die Frist der Verjährung neu zu laufen.

Für den Fall, dass der Steuerschuldner seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, hat die Abgabenordnung zahlreiche Maßnahmen als Steuersanktionen vorgesehen.

http://www.bauprofessor.de/Verj%C3%A4hrung+von+Steuerschulden/77259574-995a-495f-81c0-6689b86711b6

Ein Schreiben vom Finanzamt? Hast Du vorher keine Steuerbescheide erhalten? Das solltest Du erst einmal prüfen, ehe Du hier eine einigermaßen allgemeine Frage stellst. Von wann waren die Steuerbescheide? Hast Du zwischendurch Mahnungen erhalten und ingnoriert? Ist das jetzt vielleicht die Androhung der Zwangsvollstreckung? Ohne eine chronologische Darstellung Deines Steuerfalles kannst Du hier keine richtige Antwort erhalten.

PatrickLassan  18.07.2012, 10:51

Steuerbescheide, die nicht zustellbar sind, weil keine neue Adresse zu ermitteln ist, können auch 'öffentlich zugestellt' werden (durch Aushang). Sie werden dann auch rechtskräftig.

Helmuthk  18.07.2012, 11:04
@PatrickLassan

Das ist richtig, aber trotzdem fehlen einige Angaben.

blackleather  18.07.2012, 19:14
@PatrickLassan

Kleine Korrektur, Patrick: Urteile werden rechtskräftig. Verwaltungsakte werden bestandskräftig (auch wenn der Fragesteller den Unterschied nicht merkt und du mich jetzt Krümelkacker nennst).

Hi leute danke für die antworten,

Die sache ist, ich war selbständig und musste mein laden schliessen. Es blieben steuerschulden übrig die ich damals nicht zahlen konnte. 2002 ist ein geruchtsvollzieher gekommen und hat festgestellt das es in dem zeitpunkt nichts zu holen gab. Und dann kam nie wieder was bis jetzt. Das finanzamt schreibt mir jetzt nach 10 jahren, das ich noch steuerschulden habe, und das sie mir zeit gelassen haben damit sich meine finanzielle lage bessert.

Also haben die 10 jahre gewartet damit sich meine finsnzielle lage bessert oder haben die das einfach verpennt und versuchen es einfach mal????

Dankr