Kann das Finanzamt eine Pfändung des Arbeitslosengelds durchführen?

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www.pleite-was-nun.info die Seite kann ich nur empfehlen, hat mir auch schon sehr geholfen.

Auch dass Finanzamt hat sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle zurichten. Wenn Sie unter einer bestimmten Summe liegen, kann das AA keine Abtretung durchführen. Hier sind aber auch eventuelle Familienmitglieder zubedenken, die eventuell die pfändbaren Beträge schmälern bzw. auch erhöhen können. Siehe auch: www.schuldenselbsthilfe.com/pfaendungstabelle.html

VORSICHT: Da sollte man zwischen zwei Gesichtspunkten unterscheiden: Der Bekannte hat also Schulden beim Finanzamt. Da stellt sich folgende Frage: Hat er denn eine Vollstreckungs- und Pfändungsverfügung erhlaten vom Finanzamt? Wenn ja, dann muss er einen Antrag nach §§ 850 i und k ZPO anlagog (bitte in den Brief an das Finanzamt auch genauso hinschreiben!!!) einen Antrag stellen, damit sie ihm das Geld nicht pfänden. Das Geld,was er vom Sozialamt vom Arbeitsamt etc. bekommt auf sein Konto, sollte er innerhalb von 7 Tagen sofort abheben, weil ab dem 8. Tag das Finanzamt Zugriff darauf hätte. Zuerst muss er aber diesen Antrag stellen. Sollte das Finanzamt auf die unglaublich schusselige Idee kommen, das Geld von einem Arbeitslosengeldempfänger zu pfänden, dann muss er schnurstracks zum Verwaltunsggericht rennen, ich weiß aber nicht, ob das Finanzgericht zuständig ist (vorerst klappt das auch mit dem Verwaltungsgericht) und dort eine einstweilige Verfügung erwirken, damit das Finanzamt das Geld sofort wieder zurückzahlen muss. Für die Einstweilige Verfügung muss man kein Jura studiert haben, einfach zum Verwlatungsgericht gehen, die Papiere vorlegen (auswei, schriftverkehr mit dem finanzamt bzw die Pfändungs- udn vollstreckunsgverfügung reicht aus) und dem Beamten im Gericht alles erzählen, der dazuverpflichtet ist, diese Einsteweilige verf. abzutippen und sie dem Richter vorzulegen. Man sollte bitte auf keinen Fall darauf vertrauen, dass man das Geld nicht pfänden kann. Man muss sich das erst noch erkämpfen!!!

Beugungshaft/Beugehaft soll doch theoretisch dazu führen, dass der Häftling zahlt, wenn er aber nicht kann, hilft die ganze Haft nicht.