bekam Schreiben vom Finanzamt und brauche Hilfe

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Ich denke, das war eine "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" vom Finanzamt. Bei dem Schreiben des Finanzamts müsste auch eine sogenannte "Drittschuldnererklärung" sein. Darin musst Du erklären, welche Zahlungen Du bisher an den Vermieter geleistet hast und ob der Vermieter möglicherweise noch Forderungen gegen Dich hat. Du bist verpflichtet, diese Erklärung an das Finanzamt zurückzusenden. Die Steuerverwaltung hat von Gesetzes wegen eine eigene Vollstreckungsabteilung. Sie hat auch eigene Vollziehungsbeamte und muss sich daher nicht an die Gerichte wenden, um ihre Forderungen geltend zu machen. Das ist übrigens keine Willkür. Das dient vielmehr durchaus zur Kostenersparnis, weil keine anderen Behörden eingeschaltet und bezahlt werden müssen.

Danke für den Stern und habe keine Angst vor dem Vermieter. Helmuthk

nach meinem dafürhalten müsste doch einiges aus dem Schreiben des Finanzamtes hervorgehen. Du musst doch - innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dem Gläubiger (Finanzamt) erklären, ob Du die Forderung anerkennst (das ist die sogenannte Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO) und bei Vorliegen eines Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger zahlen.

Ein Nichtbeachten (wenn Du trotzdem an Deinen Vermieter zahlst) hätte die Konsequenz, dass Du nicht schuldbefreiend gezahlt hast, d.h. das Finanzamt könnte das Geld von Dir nochmal fordern.

§ 840 ZPO gilt vorliegend nur analog, mit dem Finanzamt als Vollstreckungsgläubiger in einer Vollstreckungssache nach §§ 309 ff. AO ist hinsichtlich der Drittschuldnererklärung der § 316 AO angesprochen. :-)

Ansonsten vollumfängliche Zustimmung und daher DH!

Falls die Pfändung wirksam ist, kann der Mieter mit befreiender Wirkung nur an das Finanzamt zahlen. Wenn dem Mieter nicht klar ist, an wen er mit befreiender Wirkung zahlen kann und beide, Finanzamt und Vermieter auf eine Zahlung bestehen, gibt es die Möglichkeit, den Geldbetrag bei dem zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Siehe dazu z.B.: http://www.ag-hanau.justiz.hessen.de/irj/AMG_Hanau_Internet?cid=4969169c40553031ece3f541e11907fc zum Hinterlegungsverfahren. Die Hinterlegung ist dann dem Vermieter und dem Finanzamt mitzuteilen.

Dann können sich Vermieter und Finanzamt untereinander streiten und der Mieter ist außen vor.

Gute Idee: "Was soll mir passieren? - ich hab doch bezahlt !!" ^^

Beachtlicher Beitrag. DH!

so wie Du mitteilst, ist Dir vom Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugestellt worden. Da Dein Vermieter anscheinend Schulden beim Finanzamt hat, hat das Finanzamt die Mietforderung Deines Vermieters an Dich gepfändet. Mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung darfst Du die Miete nicht mehr an Deinen Vermieter bezahlen, sondern musst sie an das Finanzamt überweisen. Überweist Du weiterhin die Miete an den Vermieter, dann befreit Dich das nicht von Deiner Zahlungspflicht an das Finanzamt, d.h. das Finanzamt hat eine Forderung an Dich auch wenn Du die Miete bereits bezahlt hast. Was der Mieter zu Dir sagt, ist in diesem Fall unerheblich. Zahle ja nicht an den Vermieter, denn dann musst Du doppelt zahlen; der Mieter kann Dir nicht kündigen, denn Du hast Deine Zahlungspflicht nicht verletzt. Er kann Dich nicht vor die Tür setzen, das ist ausgeschlossen. Du kommst auch nicht in rückstand, wie auch, Du hast Deine Zahlungspflicht ja erfüllt; rechtlich ist es so, dass das Finanzamt an die Stelle des Vermieters getreten ist und Du nunmehr solange an das Finanzamt zahlen musst, bis die Schuld des Vermieters dort getilgt ist. Lass Dich von anderen Anworten nicht verunsichern; was z.B. timeshift schreibt ist blanker Unsinn. (kann ich leider nicht anders bezeichnen)

unglaublich das der mir noch mal schriftlich gegeben hat ich soll das geld weiter an ihn schicken, eigentlich schon kriminell

@Schrecklassnach

dem Vermieter steht möglicherweise bereits das Wasser bis zum Halse und da verfällt man schon auf die irrwitzigsten Gedanken.

Wäre doch eine feine Sache geworden, du zahlst weiterhin die Miete an den Vermieter und irgendwann wäre das Finanzamt zu dir gekommen und hätte die Miete ein zweites Mal von dir gefordert.

@Schrecklassnach

genau, dan kann man nur sagen: Schreck lass nach :)

Tolle und umfassende Antwort. DH!

Lass Dir doch vom Finanzamt die rechtliche Situation erläutern. Vermutlich ist das auch rechtens. Auf jeden Fall solltest Du Dich absichern. Ggf. beim Mieterverein nachfragen. Wenn es rechtens ist so zu verfahren, kann Dir der Vermieter auch nicht kündigen.