Kaufpreisminderung durch lebenslanges Wohnrecht?
Kann man den Kaufpreis beim Notar mit 90.000€ abgeben obwohl das Haus auf dem freien Markt für ca 170.000€ verkäuflich wäre?
Der Preis soll so niedrig sein, da das Haus des Vaters vom Kind gekauft werden soll und dieser im Gegenzug lebenslanges Wohnrecht eingetragen bekommt. Gibt es hier noch etwas zu beachten?
1 Antwort
Hallo HaloZita,
schließ Dich zu Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung am besten direkt mit dem Notar kurz. Er kann Dir die rechtlichen Konsequenzen bestens vermitteln.
Daneben kann sich ein eingetragenes Wohnrecht auswirken, wenn Du beim Kauf oder für eine spätere Modernisierung einen Kredit beantragen möchtest.
Ein Wohnrecht wird ins Grundbuch eingetragen. Wenn Du nun eine Finanzierung beantragst, verlangen die meisten Banken, dass das Wohnrecht in der Rangstelle hinter die Grundschuld, die zur Sicherung des Darlehens dient, zurücktritt. Ohne diesen Rangrücktritt hätte das Kreditinstitut eine verminderte Sicherheit und wird die Finanzierung u.U. nicht begleiten oder ggf. erhebliche Risikoaufschläge beim Zins verlangen.
Das heißt, dass Deine Eltern in der Regel einem Rangrücktritt des Wohnrechtes hinter die Grundschuld zustimmen müssten. Auch zu den genauen rechtlichen Konsequenzen eines Rangrücktrittes kann Dich der begleitende Notar informieren.
Ich hoffe ich konnte Dir hiermit ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
Mario, Interhyp AG