Dauernde Last eines Wohnrechts von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Hallo! Du bringst mich gerade auf Ideen.... (Eigeninteresse)

Also bei uns gab es 2004 wohl einen ähnlichen Fall. Allerdings haben wir uns nie um eine steuerliche Berücksichtigung gekümmert. Für vieles wird es jetzt zu spät sein, aber zukünftig natürlich interessant.

Also, bei uns gab es eine notarielle Erbauseinandersetzung mit Erbauseinandersetzungsvertrag. In diesem ist auch das Wohnrecht erfasst. Jetzt ist es natürlich interessant, was unter diesem Punkt genau geschrieben steht. Da hier natürlich bei jedem Vertrag was anderes steht, empfiehlt sich hier die Hinzuschaltung eines Steuerberaters. Denn sollte bei dir die Formulierung nur geringfügig anders sein, könnte dies auch komplett andere Auswirkungen haben.

Also ich werde in unserem Fall meinen Steuerberater befragen und ich rate dir, in deinem Fall ebenfalls einen aufzusuchen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort, die mir aber leider ein bisschen zu kompliziert ist :-( Ich finde auch nichts über die Absetzbarkeit einer evtl. Vergleichsmiete. Nur die Instandhaltungskosten. Aber es müsste mehr gehen, weiß nur nicht wieviel ich ansetzen kann.

@Caliklaus

So wie ich das lese, kannst du eine (Vergleichs)Miete  in diesem Fall nicht ein/absetzen.

Schau Dir dazu bitte den Nießbraucherlass des BMF an.