Nebenkosten bei lebenslangem Wohnrecht ohne Mietforderung

3 Antworten

Wenn Mietfreiheit vereinbart ist, sind auch keine Betriebskosten zu zahlen. Es sei denn, diesbezüglich ist im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart worden.

Hallo,

verwunderlich, dass diese Frage erst jetzt auftaucht und nicht im Kaufvertrag niedergelegt wurde.

Ich würde die Nebenkosten behandeln, wie bei einem Mieter. Und der trägt auch die Grundsteuer anteilig. Es gibt Nebenkosten, die nach Wohnfläche aufgeteilt werden und andere nach Anzahl der Bewohner. Keller und Garage sind keine Wohn- sondern Nutzflächen.

Gruß

dervagabund

Fenster2015 
Fragesteller
 18.12.2014, 12:48

Nun ja, wir wollten uns dann halt außr-notariell über die Nebenkosten einigen. Was auch kein Problem ist, meine Eltern sind bereit sich an den Nebenkosten zu beteiligen. Ich möchte es dennoch korrekt formulieren und schriftlich festhalten. Schießlich können wir das dann auch bei der Steuer geltend machen.

VG

Die Nebenkosten tragen die Eltern nach dem Verhältnis der genutzten Wohnfläche.