Nebenkosten bei lebenslangem Wohnrecht ohne Mietforderung
Hallo liebe Experten,
Wir haben meinen Eltern das Haus abgekauft und im Kaufvertrag sowie im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Miete wurde gleich auf die durchschnittliche Lebensdauer ausgerechnet und vom Kaufpreis abgezogen. Somit müssen meine Eltern keine Miete zahlen. Was ist aber mit den Nebenkosten? Müssen meine Eltern dafür aufkommen? Und was fällt alles unter den Begriff "Nebenkosten". Zählen dazu auch die Grundsteuer, Gebühren für die Müllentsorgung usw.? Und wie werden die Nebenkosten berechnet. Zu welchem Anteil? Geht das 50:50 oder nach Wohnfläche? Wenn es nach Wohnfläche geht, was ist dann mit den gemeinsam genutzen Flächen wie Keller oder Gargage?
Bitte entschuldigt die vielen Fragen, aber das Thema hat mich gerade voll im Griff :)
3 Antworten

Wenn Mietfreiheit vereinbart ist, sind auch keine Betriebskosten zu zahlen. Es sei denn, diesbezüglich ist im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart worden.

Hallo,
verwunderlich, dass diese Frage erst jetzt auftaucht und nicht im Kaufvertrag niedergelegt wurde.
Ich würde die Nebenkosten behandeln, wie bei einem Mieter. Und der trägt auch die Grundsteuer anteilig. Es gibt Nebenkosten, die nach Wohnfläche aufgeteilt werden und andere nach Anzahl der Bewohner. Keller und Garage sind keine Wohn- sondern Nutzflächen.
Gruß
dervagabund

Nun ja, wir wollten uns dann halt außr-notariell über die Nebenkosten einigen. Was auch kein Problem ist, meine Eltern sind bereit sich an den Nebenkosten zu beteiligen. Ich möchte es dennoch korrekt formulieren und schriftlich festhalten. Schießlich können wir das dann auch bei der Steuer geltend machen.
VG

Die Nebenkosten tragen die Eltern nach dem Verhältnis der genutzten Wohnfläche.