Steuern bei zwei Depots - Freistellungsauftrag aufteilen?

2 Antworten

Den Freistellungsauftrag einfach so verteilen wie du voraussichtlich Gewinne erwartest. Wenn du dich vertust und bei einem Konto Kapitalertragsteuer zahlst obwohl auf dem anderen Konto noch Freistellungsauftrag übrig zum Jahresende übrig war, dann kannst du das später mittels Steuererklärung richtig stellen und zu viel bezahlte Steuer zurück bekommen.

Am einfachsten wäre es, wenn der Sparerpauschbetrag Do aufgeteilt wird das er entweder für beide Depots ausreicht, oder es zumindest komplett aufgebraucht wird. Dann wird für die Einkünfte darüber hinaus Abgeltungsteuer enthalten und du musst nichts mehr in deiner Steuererklärung abgeben. Außer du beantragst die günstiger Prüfung weil die tarifliche ESt geringer ist als die Abgeltungsteuer.

Ekalz 
Fragesteller
 12.07.2021, 20:58

Ah, also einfach bei beiden einen Freistellungsauftrag erteilen, sagen wir 400,50 und 400,50 und dann wird direkt bei beiden alles automatisch abgeführt?`Sehr praktisch. Wird der Sparerpauschbetrag eig. kummuliert, also über die Jahre angehäuft, bis ich Gewinn realisiere? Oder müsste ich jedes Jahr die 801 € "vollmachen".

Stefan1248  12.07.2021, 21:08
@Ekalz
Ah, also einfach bei beiden einen Freistellungsauftrag erteilen, sagen wir 400,50 und 400,50

Nur wenn du bei beiden Banken auch entsprechende Erträge hast. Wenn du bei einem nur 200 Euro hast und bei andern 600 wäre dss unpraktisch. Dann würde zu viel kapitalertragsteuer einbehalten werden und di müsstest alles in der Steuererklärung angeben damit die erstattet wird.

Was erwartest du also für Erträge?

Wird der Sparerpauschbetrag eig. kummuliert,

Nein, der gilt für jedes jahr separat

lowad  02.08.2021, 12:45
@Ekalz

801 € gelten für jedes Jahr einmal. Wenn du den nicht verbraucht hast verfällt der übrige Betrag.