Steuern auf produktbasiertes Fundraising?

2 Antworten

Beim sogenannten produktbasierten Fundraisung werden Sachen verkauft und hierzu wird eine Zahlung erbeten, wobei die Zahlungshöhe vom Käufer selbst bestimmt werden kann.

Auch wenn es Kauf gegen SPENDE heißt, ist dieser Vorgang ein klassischer Leistungsaustausch, der der Umsatzbesteuerung unterliegt.

Wenn ihr von Beginn an nur einen vierstelligen Betrag an Umsätzen (nicht Gewinn) anstrebt, fallt ihr unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Grenze liegt bei 22 T€) und ihr müsst keine USt zahlen, dürft aber auch keine Vorsteuer ziehen.

Die 22 T€ beziehen sich auf Euer gesamtes wirtschaftliches Handeln. Die Verkäufe aus anderen Aktivitäten werden zu den Umsätzen des prdouktbasierten Fundraising hinzuaddiert.

lucaweh 
Fragesteller
 16.11.2021, 16:17

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Jetzt noch eine dumme Frage. Wie teile ich das aber dem Finanzamt mit? Bei Shopify (online shop Betreiber) muss ich natürlich meine Steuer ID angeben und ich kann angeben welche Produkte versteuert werden müssen. Das Finanzamt weiß ja theoretisch nicht, was unsere Pläne sind. Muss ich irgendwo irgendwelche Angaben machen, oder kann ich den Shop einfach zum laufen bringen?

HanniManni04  17.11.2021, 09:40
@lucaweh

Gar nicht! Eure Tätigkeit ist nicht auf Dauer ausgerichtet und wenn ihr tatsächlich Einnahmeumsätze von unter 10 T€ anstrebt, kommt ihr nicht mal in die Nähe der Umsatzsteuerpflicht.

Dokumentiert Eure Finanzplanung kurz (geplante Einnahmen aus den unterschiedlichen Betätigungen; ein potenzieller Kleinunternehmer macht das auch so) und zieht es einfach durch. Das Finanzamt wird sich nicht für Euch interessieren und auch gar nichts machen, denn:

  • überall im Land generieren Abiturjahrgänge Einnahmen, um den Abiball zu finanzieren; die Finanzämter greifen das nicht auf
  • Gewinne und Umsätze bleiben unter den Aufgrifssgrenzen, so dass das Finanzamt gar nichts bei Euch holen könnte
  • ihr wärt für das Finanzamt unglaublich schwer zu händeln. Durch Eure gemeinsame Tätigkeit bildet Ihr eine GbR, die Steuern zahlen müsste (wenn sie was zu versteuern hätte). Mangels verbindlicher Organisation wäre gar nicht klar, wer genau Ansprechpartner für das Finanzamt ist etc. Nach dem Abiball werdet ihr überall in der Welt verstreut leben.
  • Das Finanzamt dürfte mit einem erheblichen Imageschaden rechnen, wenn sie wegen Kleingeld Abiturienten hinterherjagt.

Schon etwas komplexere Fragestellung.

Im Grunde handelt es sich hierbei um einen Gewerbebetrieb. Dieser muss normalerweise bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden (geht bei manchen Gemeinden auch online). Da ihr den Betrieb nicht auf Dauer anlegen und keine langfristige Gewinnerzielungsabsicht wägt, könnte darauf eventuell verzichtet werden. Weiterhin bildet ihr dennoch im Grunde eine Personengesellschaft z. B. GbR. Über Elster könnt ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln. Hier könnt ihr auch ankreuzen, dass ihr zur Kleinunternehmerregelung optieren möchtet. Die Einkünfte werden auf Ebene der GbR festgestellt und dann in der jeweiligen Einkommensteuererklärung versteuert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung