Beiträge passiver Mitglieder steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Steuerlich absetzbare Spendenquittungen dürfen nur für Spenden erteilt werden.

Auch Mitgliedsbeiträge von Karteileichen gelten als Mitgliedsbeiträge.

Das passive Mitglied könnte seinen Austritt aus dem Verein bekanntgeben und die bisherigen Mitgliedsbeiträge als Spenden weiter bezahlen.

Das ist aber nur Theorie. Die meisten würden austreten und nix mehr löhnen. Also lieber keine schlafenden Hunde wecken und weiterhin die Mitgliedbeiträge erfreut einnehmen.

Warum deklarieren diese Leute ihre Zahlungen nicht einfach als "Spende"
Vielleicht zahlen Sie den Beitrag weiter ohne es zu wissen bzw es vergessen zu haben
Wenn das Geld aber wirklich als Spende gedacht ist und nicht nur "quasi" dann dürfte das doch kein Problem sein oder

Ein Mitgliedsbeitrag ist ein Mitgliedsbeitrag, eine Spende ist eine Spende und ein passiver Mitgliedbeitrag bleibt ein Mitgliedsbeitrag.

Mitgliedsbeiträge kann man doch auch steuerlich absetzen als Sonderausgabe.