Steuerlicher Gewinn bei In Zahlungsname?

4 Antworten

Grundsätzlich muss der Wert als Gewinnerhöhung erfasst werden. Ob sich das ganze dann aber Gewinnerhöhend auswirkt oder nicht, kommt darauf an, ob du Buchgewinn oder Buchverlust hattest. Der neue Wagen muss dann mit dem Wert des Kaufpreiese zzgl. Dem Wert der Inzahlungnahme in dein AV wandern.

Hierbei dürfte es sich um einen Tausch handeln. Dann wäre der Gewinn nach dem gemeinen Wert abzgl. der auszuweisenden USt und abzgl. des Buchwerts zu ermitteln.

Mario227 
Fragesteller
 21.02.2022, 20:09

Vielen Dank für's Antworten!

Das ist dann ein Abgang von Anlagevermögen entweder mit Buchgewinn oder Buchverlust.

Bekommst Du mehr für das Fahrzeug als es noch als Buchwert hat, erhöht es den Gewinn und somit auch die Steuerlast.

Mario227 
Fragesteller
 21.02.2022, 20:09

Ist mein privat Fahrzeug. Ne ist nichts wert. Polo Klauenwagen keine 1k Wert.

Aber bekomme dafür 12 Prämie..

Wenn das alte Fahrzeug Betriebsvermögen war, dann ist der Erlös als Einnahme zu erfassen. Für das neue Fahrzeug dann natürlich die vollen Anschaffungskosten, wenn dieses ebenfalls Betriebsvermögen ist. Umsatzsteuerlich handelt sich dann um einen Tausch mit Baraufgabe.

Mario227 
Fragesteller
 21.02.2022, 20:07

Hallo danke für deine Antwort.

Denn Wagen denn ich angeben möchte ist mein privat PKW, kein bestand vom Geschäft. Wenn das so ist hab ich nochmals Glück gehabt:)