Kleingewerbetreibende Gewinn versteuern mit Hauptjob?
als Beispiel: unverheiratet keine Kinder habe einen Haupt Job und verdiene brutto 2500€
ich komme auf die Idee und mache nebenbei ein Kleingewerbe auf und habe jeden Monat 300€ Ausgaben und 500€ Umsatz sprich 200€. Gewinn. Also liege ich unter der freigebende von 24500€
wie wird das dann aber versteuert ? Muss ich die 200€ auf meinen brutto Lohn drauf rechnen oder bei der Steuererklärung die 12x200€ angeben und mich dann auf eine heftige Steuernachzahlung gefasst machen ?
5 Antworten
Kleinunternehmer gibt es nur im umsatzsteuerlichen Sinne, man kann sich auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht als Kleinunternehmer befreien lassen, man muss keine Umsatzsteuer abführen, darf aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Dein 2.400 Euro Gewinn werden zu deinem Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit zugeschlagen. Von der Gewerbesteuer bist du auch nicht betroffen, der Freibetrag ist dort 24.500.- Euro.
Da ich dein steuerliches Umfeld nicht kenne, rechnen wir mal einfach mit fiktiven Zahlen:
Bisheriges steuerpflichtiges Einkommen 28.000.- Euro = nach Grundtabelle wären das 4.500 Euro an Einkommensteuer.
Bisheriges steuerfpl. Einkommen 28.000.- + Gewinn aus selbst. Arb. 2.400.- Euro wären 30.400.- Euro zu versteuern, nach Grundtabelle wären dies 5.221.- Euro,
also eine Differenz von 721.- Euro, die an ESt mehr anfallen.
Ich kenne dein steuerliches Umfeld nicht, z.B. was sonst absetzen kannst, j a im schlimmsten Fall.
Ok danke. Noch eine Frage die mir spontan einfällt. Muss ich von den 2400€ die ich nebenbei verdiene auch sozialabgaben abdrücken wie Krankenversicherung ? Also am Ende des Jahres bei der Steuererklärung?
Die Krankenkasse weiss davon nichts, die hat in der ESt-Erklärung keine Einsicht.
Vereinfacht ausgedrückt:
Am Jahresende wird Dein Arbeitslohn und der Gewinn aus dem Geschäft zusammengezählt und auf das Gesamteinkommen die Steuer berechnet. Was Dir bereits als Lohnsteuer abgezogen wurde, wird angerechnet und die Differenz will das Finanzamt noch haben. Ab dem zweiten Jahr musst Du dann meist Vorauszahlungen in Höhe der zu erwartenden Einkommensteuer machen (vierteljährliche Abschläge). Die werden dann am Jahresende auch wieder mit verrechnet.
EÜR machen mit Buchhaltung nach SKR 03 Kontenrahmen
Daraus extrahiert sich ein Gewinn oder Verlust. Dieser wird zum Job als Arbeitnehmer bei der Steuererklärung mit eingebracht
Du mußt ja angeben auch beim Kleinunternehmen, wie Du die Steuer machst. Entweder selbst oder mit Hilfe eines Steuerberaters etc
Bei Lexware oder Wiso Sparbuch gibt es auch eine komplette Buchhaltung
Also Verkäufe: Kasse oder Bank an Umsatzerlös dh. Konten 1000 oder 1200 an 8195 (Kleinunternehmen ohne UST § 19,1 USTG)
Dann Kosten wie Anschaffungen Kontenklasse 0 für Investitionen oder Kostenklasse 4 an Bank
Demnach 0490 sonst Inventar an Bank 1200
Abschreibungen auf Anlagevermögen nach Tabelle
Die 2400€ werden mit deinem Persönlichen Steuersatz versteuert.
Nehm einfach mal deine Erklärung vom letzen Jahr und schau was dein zuversteuerndes Einkommen war. da schlägst du mal die 2400€ drauf und erhältst schon mal eine richtgröße wie viel du insgesamt dann zahlen darfst.
vorraussetzung: keine erheblichen Schwankungen zwischen den Jahren.
Für die Einkommenssteuer wird der Gewinn aus dem Gewerbe zum Einkommen aus der unselbstständigen Tätigkeit addiert. Du erhöhst also Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen um 2.400 €. Wenn Du keine Steuervorauszahlung geleistet hast musst Du die Steuern auf die 2.400 € Mehrverdienst nachzahlen.
Also wäre dann eine Nachzahlung von 721€ jährlich fällig.