Was ist bei einem Unternehmen wenn nach abzug der Mehrwertsteuer kein Gewinn übrig bleibt bei einem Gebrauchthändler?

8 Antworten

Zunächst mal ein kleiner Einblick ins Steuerrecht,

beim gewerblichen Handel mit Gebrauchtwaren fallen keine MwSt an, sondern nur eine Differenzbesteuerung, da der ursprüngliche Verbraucher ja bereits die Volle MwSt bei der ursprünglichen Anschaffung bezahlt hat und Doppelbesteuerung in Deutschland gesetzwidrig ist.

Verkauft der Gebrauchtwarenhändler an einen gewerblichen Kunden, so muss er die MwSt für den gesamten Kaufpreis auf seinen Preis aufschlagen und ans FA abführen.

Kauft der Gebrauchtwarenhändler von einem Unternehmen, muss dies die MwSt auch für den Gebrauchthändler ausweisen und der kann dann anschließend die MwSt beim weiteren Verkauf als Vorsteuer abrechnen.

Recht deutlich erkennbar ist das im Kfz HAndel, die meisten Gebrauchtwagen werden mit Differenzbesteuerung verkauft, bei Leasingrückläufern oder ehemaligen Geschäftswagen steht dann im Preisschil "MwSt ausweisbar" weil der Händler im Ankauf auch die MwSt entrichten musste.

Nun aber zu deiner eigentlichen Frage

Wenn der (Gebrauchtwaren-) Händler am Jahresende weniger in der Kasse hat als vorher, dann hat er entweder etwas falsch gemacht, oder er hat zb. in sein Geschäft investiert, das ist nicht ungewöhnlich und er macht das als Verlustvortrag geltend. In dem Fall zahlt ihm das FA dann sogar die MwSt aus die er für Baumaterial, Arbeitslohn und Wareneinkauf aufgewendet hat. Sein betriebs- Vermögen hat sich ja dann durch die Investiton trotzdem gemehrt, auch wenn er am Jahresende einen Verlust ausweist.

Solange sich trotz Verlust das Betriebsvermögen mehrt ist auch alles in Ordnung, kommt es aber durch Fehlentscheidungen oder insgesamt schlechte Geschäftslage andauernd zu Verlusten, dann macht der Unternehmer etwas falsch und muss sich irgendwann dem Straftatvorwurf der Liebhaberei stellen.

PeterSaubert  16.12.2020, 12:59

Sehr schön erklärt.

Sowas macht man i.d.R. nur kurzfristig, d.h. es wird nur der Deckungsbeitrag erwirtschaftet, der die variablen Kosten abdeckt (kurzfristige Preisuntergrenze). Auf Dauer müssen Preis & Strategie angepasst werden. Mit der USt hat das nichts zu tun, da dies lediglich ein durchlaufender Posten ist.

Die MWST hat gar keinen Einfluss auf den Gewinn. Die ist nur ein "durchlaufender Posten".

Wenn am Jahresende kein Gewinn übrig bleibt hat der Händler schlecht gewirtschaftet. Passiert das mehrfach muss er irgendwann Insolvenz anmelden und die Bude zusperren.

Oder was möchtest Du jetzt genau wissen?

wurzlsepp668  15.12.2020, 18:56

Die MWST hat gar keinen Einfluss auf den Gewinn. Die ist nur ein "durchlaufender Posten".

dies ist bei einer BILANZ so, bei einer EÜR ist die erhaltene Umsatzsteuer EINnahme, die bezalte Vorsteuer AUSgabe und die an das Finanzamt bezahlte Umsatzsteuer ebenfalls AUSgabe

Highlands  16.12.2020, 10:38
@wurzlsepp668

Auch bei der EUR rechnet man als Kaufmann nur mit dem Nettobetrag, schlägt die MWST am Ende auf den Preis auf und führt diese wieder ab. Die MWST "gehört" dir nicht. Du musst die nur fürs Finanzamt eintreiben und weiterleiten. Daher bleibt die bei allen Berechnungen außen vor und ist am Ende ohne Einfluss auf den Gewinn (außer Du unterschlägst sie und führst sie nicht ab)

Die Umsatzsteuer ist für Unternehmer nur ein durchlaufender Posten, der sich nicht auf den Gewinn auswirkt. Verluste macht ein Unternehmer, wenn die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen übersteigen.

Dann sind entweder seine Verkaufspreise zu niedrig und/oder seine Einkaufspreise zu hoch und/oder wenn er über einen längeren Zeitraum keine Gewinne macht, muß er Insolvenz anmelden.

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